Der TagUS-Sanktionen gegen Weltstrafgericht - was sind die Folgen?
Donald Trump ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) schon länger ein Dorn im Auge - lässt das Weltstrafgericht in Den Haag doch seinen Verbündeten, Israels Noch-Premier Benjamin Netanjahu, per Haftbefehl suchen. Trumps Reaktion? Gegen ihm unliebsame Organisationen und Institutionen geht der US-Präsident gern mal mit Sanktionen vor. So finden sich auf Trumps "Schwarzen Listen" auch etwa die Geschäftsführerinnen der Organisation HateAid aus Berlin, die Opfern digitaler Gewalt Hilfe und Rechtsbeistand anbieten. Und nun wagt es auch noch das Nobelkomitee in Schweden, die frühere IStGH-Richterin Navi Pillay mit dem Friedensnobelpreis auszuzeichnen - und nicht etwa ihn selbst? (Ironie Ende) Schon an dem skandalösen Gebaren der US-Regierung gegenüber HateAid wurde Anfang des Jahres deutlich, was es für die betroffene Person bedeuten kann, wenn Washington die Daumenschrauben anlegt. Ein lebenslanges Einreiseverbot in die USA - inzwischen von einem US-Gericht für verfassungswidrig erklärt - war da wohl das kleinste Übel:
Laut US-Außenministerium werden durch die Sanktionen jegliche Vermögenswerte des Internationalen Strafgerichtshofs in den USA gesperrt und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden.
Die rund 900 Mitarbeiter des Gerichts könnten etwa keine Kreditkarten mehr nutzen oder in die USA reisen.
US-Bürgern sind sämtliche Transaktionen mit dem Weltstrafgericht verboten.
Schwacher Trost: Die Sanktionen treten nicht sofort in Kraft, sondern erst nach einer Schonfrist von 180 Tagen. Doch das Weltstrafgericht ohnehin schon angeschlagen durch die andauernden Attacken von Trump. Er hatte alle Vertragsstaaten aufgefordert, das Gericht zu verlassen. Und einige, wie etwa Venezuela, haben dem Druck nachgegeben.