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Der TagFreisprüche nach tödlichem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen

19.01.2026, 13:44 Uhr

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das Landgericht München II folgte damit nicht der Staatsanwaltschaft. Bei dem Unglück vor dreieinhalb Jahren in Burgrain starben fünf Menschen, mehr als 70 wurden verletzt. Ursache waren marode Schienen. Das Gericht sah nicht, dass die Angeklagten das Unglück hätten verhindern können.

Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen gefordert:

  • ein Jahr für den Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung

  • zwei Jahre für den zuständigen Bezirksleiter

Beide zeigten sich im Prozess betroffen, entschuldigten sich bei Hinterbliebenen und Betroffenen. Der Bezirksleiter sagte zum Schluss, wie leid ihm das Unglück tue, und wünschte viel Kraft.

Quelle: ntv.de