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Tägliche Öffnung ausgeschlossen Bahnschranke hindert Haus-Erben am Zugang

Zwei Brüder aus dem Odenwald erben von ihrem Vater ein Haus. Unmittelbar vor dem Haus versperrt ein Bahnschranke den Weg zum Grundstück. Der Vater war Bahnbeamter und durfte die Schranke öffnen. Die Brüder dürfen das nicht. Sie müssen jedes Mal einen offiziellen Antrag bei der Bahn stellen. Jetzt soll eine Lösung her.
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