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Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen Fluglärmgegner bekommen recht

Das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr früh gilt auch weiterhin. 17 geplante Nachtflüge bleiben wegen Lärmbelastung der Anwohner bis zu einer überarbeiteten Planfeststellung weiter untersagt, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet. Damit scheitert das Land Hessen mit seiner Revision.
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