
05.11.2019 12:43 Uhr – 01:50 min
Urteil des BVerfG Hartz-IV-Sanktionen zum Teil verfassungswidrig
Mit drastischen Leistungskürzungen bringen die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auf Linie. Wer nicht mitzieht, bekommt weniger Geld. Nun urteilt das Bundesverfassungsgerichts: Das verstößt zum Teil gegen das Grundgesetz. Arbeitsminister Heil spricht von einer "Riesenchance".