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Urteil des BVerfGHartz-IV-Sanktionen zum Teil verfassungswidrig

05.11.2019, 12:43 Uhr

Mit drastischen Leistungskürzungen bringen die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher auf Linie. Wer nicht mitzieht, bekommt weniger Geld. Nun urteilt das Bundesverfassungsgerichts: Das verstößt zum Teil gegen das Grundgesetz. Arbeitsminister Heil spricht von einer "Riesenchance".

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