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Urteil zur LebensversicherungBGH erklärt Klauseln für ungültig

26.07.2012, 16:14 Uhr

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat Kunden von Lebensversicherungen mehr Rechte zugesprochen. Demnach hatten Versicherer bei einer vorzeitigen Kündigung zu wenig Geld zurückerstattet. Ehemalige Versicherungsnehmer können jetzt auf eine nachträgliche Auszahlung hoffen.

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