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n-tv RatgeberNeue Regeln für Kurzzeitkennzeichen ab 1. April
07.04.2015, 12:30 UhrAuto fahren ohne TÜV und ohne bestandene Abgasuntersuchung? Das geht. Ganz legal, mit sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Bei Autoschraubern und Oldtimer-Sammlern sind die Nummernschilder daher heiß begehrt. Mit ihnen lässt sich ein Fahrzeug für einige Tage ohne Zulassung und Versicherung bewegen. Aber das soll sich jetzt ändern.
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