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Energetische SanierungRecht auf Mietminderung eingeschränkt

14.12.2012, 08:44 Uhr

Bei Baulärm und Schmutz wegen der energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig während der ersten drei Monate keine Mietminderung mehr verlangen. Der Bundestag beschließt gegen das Votum der Opposition eine Reform des Mietrechts, die für Vermieter die Anreize zu einer energetischen Sanierung stärken soll. Der Mieterbund wirft der Regierung vor, mit dem Gesetz nicht genug gegen die Erhöhung von Mieten zu tun.

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