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Heizung kalt, Fahrstuhl kaputt Wann dürfen Mieter die Miete mindern?

Dass die Heizung im Winter kalt bleibt, oder es von der Decke tropft, müssen Mieterinnen und Mieter nicht auf sich sitzen lassen. Bei eklatanten Mängeln gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Miete einzubehalten. In welchen Fällen das zutrifft, und wie hoch die Minderung ausfallen darf, verrät ntv.
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