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Heizung kalt, Fahrstuhl kaputtWann dürfen Mieter die Miete mindern?

02.12.2023, 10:12 Uhr

Dass die Heizung im Winter kalt bleibt, oder es von der Decke tropft, müssen Mieterinnen und Mieter nicht auf sich sitzen lassen. Bei eklatanten Mängeln gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Miete einzubehalten. In welchen Fällen das zutrifft, und wie hoch die Minderung ausfallen darf, verrät ntv.

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