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Lotsen dürfen streikenFlugsicherung geht in Berufung
08.08.2011, 19:33 UhrKeine Starts, keine Landungen, keine Überflüge: Ab 6 Uhr morgen früh droht an deutschen Flughäfen der Stillstand. Ein Gericht hat in erster Instanz entschieden, dass die Fluglotsen streiken dürfen - für 6,5 Prozent mehr Geld.
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