50-Stunden-Chaos abgewendet Kein Streik: Bahn und EVG stimmen Vergleich zu
13.05.2023, 16:06 Uhr Artikel anhören
Zu Einschränkungen im Zugverkehr kann es laut der Deutschen Bahn aber trotzdem kommen.
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Gut zwei Tage lang wollte die Gewerkschaft EVG bei der Deutschen Bahn streiken. Doch der geplante Warnstreik ist kurzfristig abgesagt worden. Das Unternehmen und die EVG einigen sich auf einen Vergleich. Zu Einschränkungen im Zugverkehr wird es trotzdem kommen.
Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist kurzfristig abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu, wie die Bahn mitteilte. "Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt", teilte die EVG mit. Zuvor hatte der "Hessische Rundfunk" über die Einigung berichtet. Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können.
Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. "Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen", hieß es. Über das genaue Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren. Die EVG betonte zudem, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Konkurrenten weiterhin gelte. Lediglich der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn wurde demnach abgesagt, die GEwerkschaft verhandelt aber auch mit rund 50 weiteren Unternehmen.
Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern. Sie bewertete den geplanten Ausstand als "unverhältnismäßig", er schädige Kundinnen und Kunden sowie "unbeteiligte Dritte". "Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt", sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses".
Bahn ist jetzt zu Mindestlohn bereit
Ein Knackpunkt im laufenden Tarifkonflikt ist das Thema Mindestlohn, das auch vor Gericht den Angaben beider Seiten zufolge großen Raum einnahm. Etwa 2000 Beschäftigte erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird. Sie will damit erreichen, dass für alle weiteren Verhandlungsergebnisse diese 12 Euro pro Stunde die Grundlage bilden.
Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen. Die Bahn argumentiert an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn etwa für Sicherheits- und Reinigungskräfte weit übertroffen werde. Die EVG blieb daher bei ihren Warnstreik-Plänen - zumindest bis zur Gerichtsverhandlung am Samstag.
Die laufende Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Der Streit um den Mindestlohn betrifft also gerade mal ein Prozent der Menschen, für die insgesamt verhandelt wird. Für die Gewerkschaft ist dieser Punkt aber entscheidend - sie will die Beschäftigten mit geringen Löhnen etwa mit Blick auf die Inflation überproportional stärken. Zudem dürfte sich auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.
Dass die unteren Lohngruppen überproportional gestärkt werden sollen, zeigt sich auch an der Hauptforderung an die Branche, bei der ein hoher Festbetrag im Fokus steht: 650 Euro mehr pro Monat will die Gewerkschaft für die Beschäftigten bei den 50 Bahn-Unternehmen erreichen, erst bei den oberen Einkommen fordert sie Prozente, konkret 12 Prozent. Die Laufzeit soll nach Gewerkschaftsvorstellung bei 12 Monaten liegen.
Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 2850 Euro sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt - das alles bei einer Laufzeit von 27 Monaten.
Quelle: ntv.de, jki/ino/dpa