Nachtragshaushalt kommt Lindner kündigt Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 an
23.11.2023, 16:12 Uhr Artikel anhören
Die Ampel will mit einem Nachtragshaushalt die Energiepreisbremse retten. Der soll in der nächsten Woche vom Kabinett verabschiedet werden. Erst im Anschluss soll dann über den Etat für das nächste Jahr weiter beraten werden.
Die Bundesregierung will für das laufende Jahr die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erneut aussetzen. Bundesfinanzminister Christian Lindner kündigt an, dass er dem Kabinett kommende Woche den Entwurf für einen Nachtragshaushalt für 2023 vorlegen werde. So sollen Kredite für die bereits ausgezahlten Energiepreisbremsen nachträglich rechtlich abgesichert werden. "Es gibt jetzt neue Rechtsklarheit, wie wir mit Sondervermögen und mit Notlagenkrediten umzugehen haben."
In Absprache mit Kanzler Olaf Scholz und Vize-Kanzler Robert Habeck ziehe er nun Konsequenzen aus den Vorgaben aus Karlsruhe, sagte der FDP-Politiker weiter. "Wir werden die Ausgaben, insbesondere für die Strom- und Gaspreisbremse, jetzt auf eine verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen." Seine Aufgabe sei es, "reinen Tisch zu machen", bevor über den Haushalt 2024 gesprochen werde. Über den nächsten Etat könne man erst reden, wenn es für 2023 einen "verfassungsrechtlich gesicherten Zustand" gebe. Die Ampel-Koalition hatte am Mittwoch die für kommende Woche geplante Verabschiedung des Haushalts 2024 verschoben.
Damit verschafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, in diesem Jahr die Neuverschuldung deutlich zu erhöhen. Dabei geht es nach Angaben aus dem Finanzministerium um einen zusätzlichen Betrag von etwa 45 Milliarden Euro, die vor allem die Ausgaben des Energie-Krisenfonds WSF auf eine andere Grundlage stellen sollen. Aus dem Fonds wurden bis Ende Oktober bereits 37 Milliarden Euro ausgegeben, bis Jahresende dürfte weiteres Geld hinzukommen. Außerdem sollen Hilfen aus einem Fonds für Flutopfer abgesichert werden, der 2021 unter ähnlichen Bedingungen entstanden war.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Übertragung alter Notlagen-Kredite in den Klimafonds für verfassungswidrig erklärt hatte. Übergeordnet entschieden die Richter indes, dass sich der Bund Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat der Bund nach Auffassung von Experten im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen aber gemacht.
Quelle: ntv.de, jwu/rts/dpa/AFP