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Lebenslängliche Haft erwartet 16-jährige Briten für Mord an Brianna Ghey schuldig gesprochen

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Brianna Ghey hatte ihrer neuen Freundin vertraut. Deshalb folgte sie ihr im Februar in den Park.

Brianna Ghey hatte ihrer neuen Freundin vertraut. Deshalb folgte sie ihr im Februar in den Park.

(Foto: AP)

Brianna Ghey ist 16 Jahre alt und hat tausende Fans auf "TikTok". Dann freundet sie sich mit einer 15-Jährigen an. Sie vertraut ihr und folgt ihr im Februar in den kleinen Stadtpark, nichts ahnend von der tödlichen Falle. Ihre 16-jährigen Mörder wurden jetzt schuldig gesprochen.

28 Messerstiche und eine regelrechte Lust am Töten. Der "verstörende" Mord an dem 16-jährigen Trans-Mädchen Brianna Ghey durch zwei Gleichaltrige hatte in Großbritannien für großes Entsetzen gesorgt. Nach einem vierwöchigen Prozess in Manchester sprachen die Geschworenen ihre beiden Angreifer, einen Jungen und ein Mädchen, nun schuldig.

Das Strafmaß wird voraussichtlich erst im Februar verkündet. Nach dem Schuldspruch sagte Richterin Amanda Yip den inzwischen 16-Jährigen, dass sie mit einer lebenslänglichen Haftstrafe rechnen sollten. Es gehe nur noch um die Entscheidung, wie lange sie mindestens in Haft bleiben müssten, bevor ihnen eine vorzeitige Entlassung ermöglicht werde.

Mordlust, Folterfantasien und detaillierte Heimtücke

Brianna Gheys übel zugerichtete Leiche wurde im Februar in einem Park der nordwestenglischen Stadt Warrington gefunden. Die damals 15 Jahre alten Täter hatten mit einem Jagdmesser insgesamt 28 Mal auf sie eingestochen - die Ermittler fanden Stichwunden am Kopf, Hals, in der Brust und im Rücken. Laut der Anklage hatten die Angreifer wochenlang über Gheys Ermordung gesprochen. Acht Tage vorher legte die Täterin in einer SMS den 11. Februar als Datum fest und beschrieb detailliert, wie sie vorgehen sollten.

Die beiden 15-Jährigen waren demnach davon besessen, jemanden zu töten. Das Mädchen hatte eine App heruntergeladen, mit der sie Videos über die Folterung und Ermordung echter Menschen sehen konnte. Es beschäftigte sich intensiv mit Serienmördern, machte sich Notizen über deren Methoden und gab zu, "dunkle Fantasien" über Töten und Folter gehabt zu haben. Beide erstellten eine "Todesliste" mit vier anderen Jugendlichen, denen sie schaden wollten.

Doch dann hatte Ghey das "Unglück", sich mit ihrer künftigen Mörderin anzufreunden, die nach den Worten der Staatsanwaltschaft von ihr "besessen" war. Ghey hatte Tausende von Anhängern auf der Online-Plattform TikTok. In Wirklichkeit aber war sie laut Staatsanwaltschaft ein zurückgezogener, schüchterner und ängstlicher Teenager. Sie hatte demnach mit Depressionen zu kämpfen und verließ nur selten das Haus. Ihrer neuen Freundin aber habe sie vertraut und sei ihr freiwillig in den Park gefolgt, berichtete einer der Ermittler.

Keinerlei Reue und zunehmendes Schweigen

Die beiden verurteilten Jugendlichen haben unter anderem autistische Störungen. Der Junge hörte nach seiner Festnahme nach und nach auf zu sprechen, bis er sich gar nicht mehr äußerte. Die stellvertretende Chefanklägerin Ursula Doyle sprach von "einem der verstörendsten Fälle", mit denen sie je zu tun hatte. "Die Planung, die Gewalt und das Alter der Mörder sind unfassbar." Vor dem Gerichtsgebäude sprach Gheys Mutter Esther nochmals von ihrer Tochter. Brianna sei "außergewöhnlich, witzig, geistreich und mutig" gewesen.

Während des Prozesses habe es "Momente" gegeben, in denen sie Mitleid mit den Angeklagten gehabt habe, "weil sie neben unserem Leben auch ihr eigenes Leben ruiniert haben", fuhr Briannas Mutter fort. Die beiden hätten jedoch "keinen Funken Reue" für ihre Tat gezeigt, deshalb habe sie jegliches Mitleid für sie verloren. Nun sei sie froh, dass sie "viele Jahre in Haft und fern der Gesellschaft verbringen werden".

Aufgrund ihres jungen Alters durften die beiden Täter zunächst lediglich als „Mädchen X“ und „Junge Y“ beschrieben werden. Wegen des außergewöhnlich hohen öffentlichen Interesses hatte Richterin Yip allerdings entschieden, dass die Namen der beiden bei der Strafmaßverkündung im Februar öffentlich genannt werden dürfen, wie der Guardian berichtet.

Quelle: ntv.de, gri/AFP

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