Verseuchte Ware im HandelAngeklagte im Wilke-Wurst-Skandal schweigen zum Prozessauftakt

Elf Tote, Dutzende Erkrankte und gravierende Hygienemängel: Vor dem Landgericht Kassel müssen sich drei frühere Mitarbeiter für den bundesweit schwersten Lebensmittelskandal der vergangenen Jahre verantworten. Die Beschuldigten schweigen.
Mit Skibrille und Gesichtsmaske vermummt betritt eine der Angeklagten den Gerichtssaal des Landgerichts Kassel, um sich vor den zahlreichen Kameras zu schützen. Die 55-Jährige sitzt zusammen mit zwei 57- und 58-jährigen Männern nach einem der schwersten deutschen Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre seit heute auf der Anklagebank des Landgerichts Kassel.
Die drei ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren im nordhessischen Twistetal sollen dafür verantwortlich sein, dass mit Listerien verseuchte Fleisch- und Wurstwaren über Jahre in den Handel gebracht wurden, die den Tod von elf Menschen zumindest mitverursacht haben sollen. Listerien sind eine Bakterienfamilie, die sich auch in kühler Umgebung vermehrt.
Der Vorwurf gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Fabrik, seine Stellvertreterin sowie den damaligen Produktionsleiter lautet unter anderem fahrlässige Tötung in elf Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung in sieben Fällen. Zum Prozessauftakt vor der 2. (Wirtschafts-)Strafkammer äußerten sich die Beschuldigten nicht. Ein Versuch der Verständigung, die dem Gericht erlaubt hätte, den Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis eine bestimmte Strafe in Aussicht zu stellen, scheiterte zunächst.
"Katastrophale hygienische Bedingungen"
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten am ersten Verhandlungstag vor, sie hätten von 2015 bis 2019 "unter katastrophalen hygienischen Bedingungen" keimbelastete Wurst produzieren lassen. Bereits durch die gesamte bauliche Situation des Betriebs, den die Staatsanwaltschaft nicht namentlich nennt, durch Feuchtigkeit und eine fehlende Schwarz-Weiß-Trennung, also die fehlende Trennung reiner und unreiner Bereiche der Produktion, hätten sich Listerien ansiedeln und verbreiten können. Außerdem habe es gravierende Reinigungsmissstände gegeben. Zu wenig und zu schlecht ausgerüstete Mitarbeiter seien für die Reinigung abgestellt worden.
Überdies sollen die Beschuldigten der Anklage zufolge teilweise verdorbene Ware aufbereitet beziehungsweise überlagerte Ware mit einem gefälschten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen und in den Handel gebracht haben, um dem finanziell angeschlagenen Unternehmen die Einnahmen zu sichern.
Den Angeklagten sei klar gewesen, dass die in dem Betrieb produzierten Lebensmittel gesundheitsschädlich gewesen seien, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie hätten es dennoch unterlassen, die Behörden zu informieren und die Waren zurückzurufen. Mit ihrem Handeln hätten sie Gesundheitsschäden und die Gefährdung einer Großzahl an Personen billigend in Kauf genommen.
Die Firma Wilke in Twistetal (Landkreis Waldeck-Frankenberg) war im Oktober 2019 geschlossen worden, nachdem in ihrer Wurst Listerienkeime nachgewiesen worden waren. 37 Menschen sollen nach dem Verzehr der verunreinigten Produkte des Betriebs eine Listeriose entwickelt haben. Bei elf von ihnen soll die Infektion zumindest mitursächlich für deren Tod gewesen sein. Die Keime können bei geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein. Sieben Menschen sollen erhebliche Krankheitssymptome entwickelt haben.
Umfangreicher Prozessstoff
Die elf Toten im Alter zwischen 47 und 86 Jahren stammten nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und dem Saarland. Viele der Gestorbenen hatten sich zuvor in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken aufgehalten, die von Wilke beliefert wurden.
Neben den fahrlässigen Tötungen und Körperverletzungen legt die Staatsanwaltschaft den drei Beschuldigten die Beibringung gesundheitsgefährdender Stoffe in vier Fällen, Betrug in 17 Fällen sowie gesundheitsgefährdendes Inverkehrbringen von Lebensmitteln in 18 Fällen zur Last.
Der damalige Geschäftsführer und seine Stellvertreterin müssen sich überdies wegen vierfacher versuchter Körperverletzung durch Unterlassen verantworten. In drei Fällen sollen sie trotz eines positiven Salmonellenbefunds aus einer Eigenbeprobung keinen Warenrückrückruf veranlasst haben. In einem weiteren Fall sollen die beiden durch die Lebensmittelaufsicht eines anderen Bundeslandes über einen positiven Listerienbefund informiert worden sein, aber nicht alles Erforderliche getan haben, um den vollständigen Rückruf der Ware zu gewährleisten.
Am Mittwoch soll der Prozess mit der Aussage von zwei Sachverständigen fortgesetzt werden. Sie sollen laut dem Vorsitzenden Richter Mirko Schulte Auskunft dazu geben, "wie die gesundheitliche Seite bei den Patientinnen und Patienten zu beurteilen ist, die gestorben sind".
Insgesamt sind derzeit mehr als ein Dutzend weitere Verhandlungstage vor dem Landgericht geplant. Der Prozessstoff sei sehr umfangreich, sagte Schulte. Er umfasst rund 160 Ordner mit Beweismitteln und eine 200 Seiten lange Anklageschrift. Mit einem Urteil ist nach derzeitiger Planung Mitte August zu rechnen.