Jugendlicher hatte Softair-WaffeAngeschossener Verdächtiger in München ist ein 14-Jähriger

In München kommt es bei einem Polizeieinsatz zu einem Schusswaffenvorfall. Zeugen berichten von einem Mann mit einer Waffe, die Polizei schießt auf ihn. Später stellt sich heraus: Es war eine Softair - und der Verdächtige ein polizeibekannter Jugendlicher.
Bei dem am gestrigen frühen Abend bei einem Polizeieinsatz im Münchner Stadtteil Schwabing angeschossenen Verdächtigen handelt es sich um einen 14-jährigen Schüler aus dem Landkreis Miesbach. Der Jugendliche war durch einen Schuss aus einer Polizeiwaffe schwer verletzt worden. Er hatte Zeugen zufolge auf offener Straße mit einem pistolenähnlichen Gegenstand hantiert. Sie beschrieben ihn zuerst als etwa 20-jährigen Mann. Wie sich erst später herausstellte, handelte es sich um eine Softair-Waffe, die einer echten Beretta Pistole 92, Kaliber 9 Millimeter, täuschend ähnlich sah.
Als Zivilbeamte den Jugendlichen ansprachen und ihn aufforderten, die Waffe fallenzulassen, habe er sich mit der Waffe in der Hand zu den Beamten umgedreht, berichtete der Pressesprecher der Polizei, Thomas Schelshorn. Daraufhin habe ein Beamter geschossen. Es habe vorher keine kriminelle Handlung gegeben. Der 14-Jährige wurde im Oberkörper getroffen. Der Jugendliche sei ins Krankenhaus gebracht worden und derzeit stabil.
Die Polizei war mit mehreren Streifen angerückt. "Wenn wir eine Person mit Waffe gemeldet bekommen, sind wir mit starken Kräften im Einsatz." Das Bayerische Landeskriminalamt prüfe wie stets in solchen Fällen die Rechtmäßigkeit des Waffeneinsatzes durch die Polizei. Es werde nicht gegen den Kollegen ermittelt, der geschossen hatte, betonte Schelshorn. Gegen den Jugendlichen, der bereits polizeilich bekannt war, werde wegen der Bedrohung der Beamten ermittelt.
Der Jugendliche mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zunächst von Beamten und Zeugen deutlich älter geschätzt wurde, war laut Schelshorn mit seinen Eltern 2023 nach Deutschland gekommen und hatte Asylantrag gestellt. Der Antrag sei aber abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden.