Panorama

Terror-Hintergrund möglich Angreifer ersticht Polizisten in Brüssel

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In Brüssel geht ein Mann mit einem Messer auf zwei Polizisten los. Einer von ihnen überlebt die Attacke nicht. Mehrere belgische Medien berichten, dass der Angreifer, bevor er zustach, "Allahu Akbar" gerufen haben soll.

Nach einem tödlichen Angriff auf einen Polizisten in Brüssel hat die belgische Bundesstaatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Ein terroristischer Hintergrund könne weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, sagte ein Sprecher der Behörde. Ein weiterer Polizist sei bei dem Angriff verletzt worden. Mehrere Medien berichteten, dass der Angreifer "Allahu Akbar" (Gott ist groß) gerufen haben soll.

Der Nachrichtenagentur Belga zufolge setzte ein zu Hilfe gekommener Polizist seine Dienstwaffe gegen den Angreifer ein. Die Attacke habe gegen 19.15 Uhr in der Gemeinde Schaerbeek stattgefunden, der Angreifer soll laut Medienberichten von mehreren Schüssen getroffen worden sein. Unbestätigten Berichten vom späten Abend zufolge soll der mutmaßliche Täter gestorben sein.

Täter soll Anschlag angekündigt haben

Belgiens Innenministerin Annelies Verlinden schrieb auf Twitter, sie stehe in engem Kontakt mit der Polizei und dem Bürgermeister Philippe Close. Dieser bezeichnete den Vorfall als unerträgliche Tragödie. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, schrieb, sie sei schockiert über den Mord an einem Polizisten im Dienst. "Meine Gedanken sind bei der Familie und den Freunden des verstorbenen Beamten", so Belgiens Premier Alexander De Croo auf Twitter. Er hoffe, dem anderen Beamten, der ins Krankenhaus gebracht worden war, gehe es gut.

Dschihadisten und Salafisten benutzen den arabischen Ausdruck "Allahu Akbar" oft als eine Art Schlachtruf. Eigentlich handelt es sich aber um eine zentrale religiöse Formel des Islams, die seit Jahrhunderten von Muslimen weltweit benutzt wird. Laut Berichten der Tageszeitungen "Le Soir" und "Het Laatste Nieuws" hatte der Verdächtige einen Anschlag auf Polizisten auf einer Wache angekündigt. Warum er die Tat trotzdem verüben konnte, ist bislang unklar.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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