Mordverdacht in Viersener Fall Anklage: Erzieherin quetschte Greta zu Tode
21.10.2020, 19:49 Uhr
Die dreijährige Greta wurde von Rettungskräften noch reanimiert, starb aber zwei Wochen später.
(Foto: picture alliance/dpa)
Der Tod der dreijährigen Greta durch eine Kita-Erzieherin in Viersen löst eine Welle der Fassungslosigkeit aus. Laut Anklage soll die Angestellte das Mädchen brutal erstickt haben. Doch es war nicht ihr einziges Opfer. Neun weitere Kinder entkamen dem Tod nur knapp.
Eine wegen Mordes an einem Kindergartenkind in Viersen am Niederrhein angeklagte Erzieherin soll dem Mädchen den Brustkorb zusammengedrückt und es damit zu Tode gequetscht haben. Laut Anklage hatte die 25-Jährige immer wieder ihr anvertrauten Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht, wie das Landgericht Mönchengladbach mitteilte. Dabei habe sie eine solche Kraft aufgewendet, dass bei den Mädchen und Jungen "eine erhebliche Atemnot oder gar ein Atemstillstand" eingetreten sei.
In neun Fällen überlebten die Kinder. Bei einer zehnten Tat im Frühjahr 2020 starb die dreijährige Greta der Anklage zufolge durch einen solchen Angriff. In Krefeld habe sie laut Anklage auf diese Weise 2017 und 2018 insgesamt viermal einen kleinen Jungen misshandelt. Das Kind sei nach den Taten nicht mehr ansprechbar gewesen, habe an Armen und Beinen gezuckt und aus dem Mund geblutet, schrieb das Gericht. Der Junge wurde aber gerettet.
In einer Einrichtung in Kempen habe die 25-Jährige 2018 laut Anklage ebenfalls viermal einem Jungen dem Brustkorb zusammengepresst. "Hierdurch seien bei dem Jungen Atemnot bis zum Atemstillstand, Leblosigkeit und Krämpfe verursacht worden", schreib das Gericht am Mittwoch. 2019 habe sie in einer Kita in Tönisvorst einem Mädchen, das an einem angeborenen Herzfehler leide, "den Brustkorb zusammengedrückt, bis es blau angelaufen sei und das Bewusstsein verloren habe".
Arzt schöpfte Verdacht
Im April 2020 kam es dann in der Kita in Viersen zu dem Fall mit der kleinen Greta. "Während des Mittagsschlafes habe die Angeschuldigte dem Mädchen wie in den vorherigen Fällen den Brustkorb bis zum Atemstillstand zusammengedrückt", berichtete das Gericht aus der Anklage. Das dreijährige Mädchen wurde von Rettungskräften noch reanimiert, starb aber zwei Wochen später.
Der behandelnde Arzt schöpfte Verdacht und fand Spuren, die auf Gewalteinwirkung hindeuteten. So kam der Fall ins Rollen. Die zuständige Kammer am Landgericht Mönchengladbach muss nun entscheiden, ob sie die Anklage zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 25-Jährigen Mord und neunfache Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Die Frau sitzt seit Ende Mai in Untersuchungshaft.
Quelle: ntv.de, can/dpa