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Aktivisten besprühten Säulen Anklage wegen Farbattacke auf Brandenburger Tor

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Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben.

Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben.

(Foto: dpa)

Im September beschmieren Klimaaktivisten der Letzten Generation das Brandenburger Tor mit oranger Farbe. Die mühsame Reinigung soll mehr als hunderttausend Euro gekostet haben. Dies hat jetzt juristische Folgen für die Aktivisten.

Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor durch Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation hat die Staatsanwaltschaft Berlin sechs Frauen und Männer angeklagt. Ihnen werden in der vom Amtsgericht Tiergarten erhobenen Anklage unter anderem gemeinschädliche Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, wie die Ermittler in der Bundeshauptstadt mitteilten.

Das Brandenburger Tor war am 17. September mit Farbe beschmiert worden, die Beseitigung soll mehr als hunderttausend Euro gekostet haben. Eine 27 Jahre alte Frau soll am Tattag mit einem mit nicht wasserlöslicher gelber Farbe präparierten Feuerlöscher eine Säule des Brandenburger Tors besprüht haben, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Eine 34-Jährige soll zeitgleich Farbe auf dem Boden zwischen den mittigen Säulen des Brandenburger Tors ausgeleert und mit ihren Beinen weiter verteilt haben.

Diesen beiden Frauen wirft die Anklage gemeinschaftliche gemeinschädliche Sachbeschädigung vor. Drei weitere Aktivisten - zwei Männer im Alter von 26 und 31 Jahren und eine 27-Jährige - sollen parallel mit einer eigens angemieteten Hebebühne versucht haben, auf das Brandenburger Tor zu gelangen, von dort Transparente auszubreiten und ebenfalls Farbe zu verteilen. Diesem Trio wird zusammen mit einem am Boden verbliebenen 51 Jahre alten weiteren Aktivisten gemeinschädliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Sie sollen versucht haben, zwei Polizisten daran zu hindern, die Auffahrt mit der Hebebühne zu stoppen. Der 51-Jährige soll zudem versucht haben, den Polizisten ein bereits beschlagnahmtes Transparent wieder zu entreißen. Im Zusammenhang mit der Aktion wurden insgesamt 14 Verfahren eingeleitet. Gegen die weiteren Tatverdächtigen dauern die Ermittlungen noch an.

Quelle: ntv.de, lar/AFP

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