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Zugriff in Kolumbien Aus Psychiatrie in Bayern geflohener Amokläufer gefasst

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Die Polizei suchte mit einem europäischen Haftbefehl nach dem 34-Jährigen.

Die Polizei suchte mit einem europäischen Haftbefehl nach dem 34-Jährigen.

Mitte August kehrt ein Straftäter nach einem genehmigten Ausgang nicht in die Forensische Psychiatrie in Erlangen zurück. Die Polizei in Mittelfranken fahndet nach dem geflohenen Amokläufer von Ansbach. Der Mann wird in Kolumbien gefasst.

Der aus der Forensischen Psychiatrie geflohene Amokläufer von Ansbach ist gefasst. Er sei in Kolumbien festgenommen und am Morgen nach Deutschland zurückgebracht worden, teilte das Justizministerium in Bayern mit. Der 34-Jährige war zuvor in der Psychiatrie in Erlangen untergebracht und werde nun zurück in die geschlossene Abteilung gebracht.

Der Mann war vor rund drei Wochen von einem unbegleiteten Ausgang nicht zurückgekehrt. Die Polizei suchte mit einem europäischen Haftbefehl nach ihm. Eine Gefahr ging von dem früheren Amokläufer laut Einschätzung der behandelnden Klinik nicht aus.

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei ihm um den verurteilten Mann, der für den Amoklauf an einer Schule in Ansbach 2009 verantwortlich ist. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. 2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Staatsanwaltschaft prüft mögliche Straftaten während Flucht

Nach Angaben der Bezirkskliniken Mittelfranken durfte der Mann bereits seit Beginn des Jahres regelmäßig die Forensische Psychiatrie zu Tagesausgängen verlassen, was Teil der Therapie sei. Bislang habe es dabei keine Vorkommnisse gegeben, teilte die Klinik mit. Laut Staatsanwaltschaft wurde zuletzt am 4. Juli dieses Jahres von der zuständigen Strafvollstreckungskammer die weitere Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie angeordnet.

Nach seiner Flucht muss der Mann laut Staatsanwaltschaft nun damit rechnen, dass alle Lockerungsmaßnahmen zurückgenommen werden. Es werde eine neue Risikobewertung vorgenommen. Der Missbrauch des gewährten Klinikausgangs als solcher sei nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft will aber prüfen, ob es im Rahmen der Flucht nach Kolumbien zu Straftaten gekommen sei.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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