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Gericht: "Unverzichtbare" LädenBayerns Schuhgeschäfte öffnen wieder

01.04.2021, 16:44 Uhr
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In Bayern dürfen auch Schuhe wieder im Geschäft gekauft werden. (Foto: picture alliance/dpa)

Gehören Schuhe zu den Dingen des alltäglichen Lebens? Geht es nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, tun sie das, genauso wie Baumärkte oder Buchhandlungen. Die Richter erlauben, dass die Geschäfte auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 öffnen dürfen.

Schuhgeschäfte gehören nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den "unverzichtbaren" Ladengeschäften. Damit dürfen sie in Bayern auch in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 öffnen, wie das Gericht in einem in München veröffentlichten Beschluss entschied. Gegen die Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel. Sie gilt allerdings nur für Geschäfte in Bayern – und nicht bundesweit.

Zur Begründung verwies der Senat darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbare Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros. Diese dürfen nach der in Bayern geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein.

Nach Informationen des "Spiegel" habe ein Händler aus Schweinfurt einer größeren Kette geklagt. Seine Klage habe der Unternehmer schon im Februar eingereicht und soll gefordert haben, die bayerische Infektionsschutzverordnung für die Schuhbranche außer Kraft zu setzen. Sie regelt unter anderem, welche Einzelhändler zur Grundversorgung zählen. Dieser Antrag sei zwar abgelehnt worden, gleichwohl erklärten die Richter, dass "die Versorgung mit (passenden) Schuhen einem Grundbedürfnis" diene, heißt es weiter beim"Spiegel".

Quelle: ntv.de, ses/AFP

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