Schlechte KommunikationBehörden räumen Fehler im Fall Staufen ein

Im Missbrauchsfall von Staufen gestehen die beteiligten Behörden in ihrem Abschlussbericht Fehler ein. Informationen über die Täter seien nicht frühestmöglich weitergegeben worden, heißt es. Auch an Überwachungsmaßnahmen habe es gemangelt.
Die verantwortlichen Behörden im Missbrauchsfall von Staufen haben Versäumnisse bei der Weitergabe von Informationen eingeräumt. Nicht alle Erkenntnismöglichkeiten seien ausgeschöpft worden, vorhandene Informationen seien "nicht frühestmöglich" weitergegeben worden, heißt es in einem Bericht einer Arbeitsgruppe. "Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern wir wollten die Vorgänge fachmännisch aufarbeiten", sagte der Präsident des Karlsruher Oberlandesgerichtes, Alexander Riedel.
t "An erster Stelle steht das Bedauern über das Schicksal des Jungen, das nicht rückgängig zu machen ist", sagte Riedel. Das Opfer - ein heute zehnjähriger Junge - war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten vergewaltigt und an andere Männer im Darknet verkauft worden. Das Paar ist bereits verurteilt. Den Behörden waren in dem Fall schwere Fehler vorgeworfen worden.
Kontaktverbot nicht überprüft
Unter anderem wurde ein Kontaktverbot des einschlägig vorbestraften Lebensgefährten zu Kindern nicht überwacht. Das Kind wurde außerdem nach vierwöchiger Inobhutnahme zurück in die Familie geschickt - ohne angehört zu werden und einen Rechtsbeistand zu bekommen.
Die Arbeitsgruppe des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald empfahl unter anderem, dass das Jugendamt künftig alle Einschätzungen und Informationen zu einem Fall unverzüglich an beteiligte Gerichte weitergibt. Eine Aufarbeitung auf Landesebene steht noch aus.