Wegen Besitz von SchlagringenBerliner Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Ein Polizist aus Berlin bewahrt zwei Schlagringe zu Hause auf und wird deshalb vom Amtsgericht bestraft. Bald muss sich der 51-Jährige jedoch noch wegen einer weiteren Tat vor Gericht verantworten - diese liegt über ein Jahr zurück .
Ein Berliner Polizist ist wegen illegalen Besitzes von zwei Schlagringen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte in seinem Urteil 20 Tagessätze zu je 85 Euro. Schon der Besitz von Schlagringen ist nach dem Waffengesetz verboten. Polizisten seien nicht anders zu behandeln als andere Bürger, sagte der Richter. Gegen den 51-jährige Polizist wird seit Längerem zusätzlich wegen einer Unfallfahrt mit tödlichem Ausgang ermittelt.
Die Ringe waren bei einer Hausdurchsuchung im April bei dem Beamten in einer Truhe entdeckt worden. Sie wurden nach Angaben des Verteidigers nur für Fotos verwendet. Laut Urteil hätte man dafür aber keine echten Schlagwerkzeuge nehmen müssen. Die Verteidigung wollte eine Einstellung des Verfahrens, scheiterte damit aber.
Der Beamte wird außerdem nach Angaben der Staatsanwaltschaft verdächtigt, vor genau anderthalb Jahren alkoholisiert am Steuer eines Streifenwagens das Auto einer 21-Jährigen gerammt und sie dadurch tödlich verletzt zu haben. In dem Fall wird noch mit längeren Ermittlungen gerechnet. Eine Anklage gibt es bislang nicht. Der Hauptkommissar darf seit Monaten nicht zum Dienst kommen.
Zu der Kollision kam es im Januar 2018 in der Nähe des Alexanderplatzes. Der Polizeiwagen soll mit überhöhter Geschwindigkeit in das Auto der jungen Frau gefahren sein. Der Fall hatte öffentlich Wellen geschlagen. Ein Alkoholtest am Unfallort wurde nicht gemacht.