"Hässliche Tat" Bewährung für Attacke auf Sanitäter
09.05.2018, 18:37 Uhr
AM Bahnhof Tierpark ging der 20-Jährige die Sanitäter an.
(Foto: picture alliance / dpa)
Sein Freund ist bewusstlos - und die Retter kümmern sich. Doch dann geht er die Sanitäter an. Wegen seines Drogenkonsums will er sich an nichts erinnern können. Doch er habe sich gebessert, beteuert der 20-Jährige.
Als sich Rettungskräfte um einen bewusstlosen Mann kümmern wollten, ging ein 20-Jähriger auf Beamte der Feuerwehr los: Elf Monate nach dem Angriff an einem Berliner U-Bahnhof ist der Störer zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten legte dem Arbeitslosen zudem 200 Stunden Arbeit auf, um ein Schmerzensgeld von je 700 Euro für zwei der Geschädigten zahlen zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 20-Jährige sei im Juni 2017 zunächst auf zwei Feuerwehrbeamte losgegangen, als diese sich um eine medizinische Erstversorgung seines bewusstlosen Freundes kümmern wollten, hieß es im Urteil. Kurz darauf habe er einen Rettungssanitäter und einen Polizisten angegriffen. Drei Geschädigte hätten bei der "hässlichen Tat" unter anderem Prellungen erlitten.
Der 20-Jährige hatte in dem Prozess um Körperverletzung, tätlichen Angriff auf Hilfeleistende der Feuerwehr, Beleidigung und Widerstand erklärt, er habe unter erheblichem Einfluss der Droge Ecstasy und Alkohol gestanden. Er könne sich an das, was am U-Bahnhof Tierpark im Berliner Bezirk Lichtenberg geschah, kaum erinnern. "Ich sehe aber ein, dass ich einen Fehler gemacht habe." Er habe sich inzwischen gebessert und befinde sich "in einer Maßnahme des Jobcenters, um wieder in das Arbeitsleben zu finden".
Ein Feuerwehrbeamter sagte als Zeuge, für ihn und seine Kollegen seien Pöbeleien bei Einsätzen trauriger Alltag geworden. "Die Respektlosigkeit wird immer größer." Der Angriff am U-Bahnhof Tierpark sei für ihn persönlich bisher "einer der massivsten Fälle".
Der junge Mann wurde außerdem in einem zweiten Fall schuldig gesprochen. Dabei habe der Angeklagte im September 2017 auf dem U-Bahnhof Biesdorf-Süd Polizeibeamte beschimpft und in ihre Richtung geschlagen, so das Gericht. Es berücksichtigte diesen Fall beim Strafmaß.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa