Streit um Maskenpflicht im Lokal Bewaffneter Mob belagert Berliner Imbiss
04.08.2021, 19:06 Uhr
Bei dem 19-Jährigen wurde ein Blutalkoholwert von 2,6 Promille gemessen.
(Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild)
Ein Kunde weigert sich in einem Berliner Imbiss, seine Maske aufzusetzen. Daraufhin kommt es zu einer Keilerei mit einem Mitarbeiter. Wenige Stunden später belagert eine große Männergruppe das Geschäft. Für den Maskenverweigerer endet der Tag im Krankenhaus.
Ein Konflikt über Corona-Hygieneregeln in einem Berliner Imbiss ist so eskaliert, dass Dutzende teils bewaffnete Männer vor dem Lokal erschienen. Sie versammelten sich am Dienstagnachmittag im Ortsteil Altglienicke in der Schönefelder Chaussee, teils mit Messern, Schreckschusswaffen und Pfefferspray bewaffnet, wie die Polizei mitteilte. Ein 19-Jähriger wurde später bewusstlos und mit Gesichtsverletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Zuvor habe ein Imbiss-Mitarbeiter den 19-Jährigen und einen 20-Jährigen im Geschäft aufgefordert, die geltenden Hygieneregeln zu beachten und eine Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen. Bei dem folgenden Streit sollen sich der 19-Jährige und der Mitarbeiter gegenseitig ins Gesicht geschlagen haben. Bevor die zwei jungen Männer flüchteten, sollen sie eine Rückkehr mit vielen Menschen angekündigt haben.
Rund dreieinhalb Stunden später tauchte dann eine große Männergruppe auf. Die Mitarbeiter traten vor das Geschäft, um sich zu verteidigen. Dabei hätten sie den 19-Jährigen, der sich in der Menge befand, ergriffen und geschlagen. Zeugenaussagen zur Gruppengröße reichten von 20 bis 100 Menschen, wie ein Polizeisprecher sagte. Als Einsatzkräfte anrückten, flüchteten die meisten.
Während des Einsatzes fuhr ein Auto mit dem 19-Jährigen vor, der bewusstlos auf der Rückbank lag. Der Fahrer bat um Hilfe. Im Krankenhaus kam der junge Mann wieder zu Bewusstsein. Eine Alkoholmessung ergab bei ihm einen Wert von 2,6 Promille. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, des Verdachts der einfachen und gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Quelle: ntv.de, jpe/dpa