Er will das alleinige Sorgerecht Block-Kinder: Vater stellt Eilantrag in Hamburg
05.01.2024, 17:53 Uhr Artikel anhören
Wird die Entscheidung über die Kinder von Stephan Hensel und Christina Block nun in Deutschland gefällt?
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Stephan Hensel stellt laut Oberlandesgericht Hamburg einen Eilantrag. Er will das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder, seine Ex-Frau Christina Block soll zur Herausgabe verpflichtet werden. 2021 erklärte eben jenes Gericht sich noch für nicht zuständig - weil die Kinder in Dänemark waren. Das ist nun anders.
Im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block soll jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine Entscheidung treffen. Der Vater habe einen Eilantrag gestellt, teilte Gerichtssprecher Kai Wantzen mit.
Das Gericht solle demnach anordnen, dass die Kinder umgehend zu ihm nach Dänemark zurückkehren. Außerdem solle es durch eine einstweilige Anordnung dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen und die Mutter zur Herausgabe der Kinder verpflichten. Eine Entscheidung des Gerichts liege noch nicht vor, hieß es. Der Antrag des Vaters stütze sich auf die internationale Eilzuständigkeit der Gerichte am tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder.
Der Vater der beiden Kinder war in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark überfallen worden. Die Täter hatten dabei nach Angaben der dänischen Polizei den 10-jährigen Jungen und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Es werde wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt, hatte die dänische Polizei mitgeteilt.
Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts hatten die Familie in Hamburg aufgesucht. "Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht", sagte eine Polizeisprecherin. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich nicht näher zu ihren Ermittlungen äußern.
Die beiden Eltern streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block, dem "Hamburger Abendblatt" gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.
Deutsche Gerichte zuständig?
Am 27. Oktober 2021 hatte das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen, wie der Gerichtssprecher weiter mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.
Dieses sogenannte Hauptsacheverfahren sei noch nicht abgeschlossen. In erster Instanz habe das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen, sagte Wantzen. Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.
Ein Gericht in Dänemark hatte nach Informationen von "Zeit Online" per Eilverfahren entschieden, dass das Sorgerecht vollständig dem Vater zu übertragen ist. Weil die Kinder sich mittlerweile in Deutschland bei ihrer Mutter befänden, müsse ein deutsches Gericht über die Rückführung entscheiden, berichtete das Portal.
Quelle: ntv.de, rog/dpa