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Urteil in ÖsterreichBurkini-Verbot diskriminierend: Hotelmanagerin erhält Strafe

08.07.2026, 17:55 Uhr
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Eine-Schuelerin-sitzt-in-einem-Burkini-am-Rande-eines-Schwimmbeckens
Burkinis sind bei Musliminnen als Schwimmanzug beliebt. (Archivbild) (Foto: Rolf Haid/dpa/Symbolbild)

Die Verschleierung muslimischer Frauen ist in westlichen Ländern in den vergangenen Jahren oft Anlass für intensive Debatten. Bei sogenannten Burkinis wird von Gegnern häufig mutmaßlich mangelnde Hygiene als Sachgrund vorgeschoben. Ein österreichisches Gericht war davon nun nicht überzeugt.

Ein Gericht in Österreich hat das Burkini-Verbot eines Hotels in den Alpen als Diskriminierung verurteilt. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht fällte diese Woche ein Urteil gegen die Entscheidung einer Hotelmanagerin, zwei Gästen wegen ihrer Ganzkörper-Badeanzüge die Nutzung des hoteleigenen Pools zu verwehren. Damit seien die beiden muslimischen Österreicherinnen "aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert" worden, hieß es.

Da die Burkinis aus demselben Material seien wie knappe Badeanzüge, könne das Verbot nicht mit hygienischen Bedenken begründet werden, erklärte der zuständige Richter. Das Urteil stellt demnach aber keinen Präzedenzfall dar. Auf andere Schwimmbäder in Österreich wirke sich die Entscheidung nicht aus.

Burkinis werden häufig aus religiösen Gründen von Musliminnen zum Schwimmen getragen. Das Urteil birgt einige Sprengkraft, da der Ganzkörper-Badeanzug für das Rechtsaußen-Lager in Österreich und anderen europäischen Ländern ein rotes Tuch ist.

Burkini-Verbot: Opfer beklagen "Demütigung"

Die Managerin des Hotels im Ski-Ort St. Johann im Pongau hatte eine hitzige Debatte mit den Burkini-Trägerinnen geführt. Sie argumentierte, ihre Ganzkörper-Badebekleidung sei unhygienisch und führe dazu, dass sich andere Gäste unwohl fühlten. Den zwei Österreicherinnen wurde auch mitgeteilt, dass man sich anzupassen habe, und dass man "mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann", aber nicht in Österreich, wie das Gericht in seinem Entscheid schilderte. Die beiden Frauen reichten daraufhin Beschwerde ein.

Die örtlichen Behörden erlegten dem Hotel im Februar eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro auf, die Hotelmanagerin legte Einspruch gegen die Entscheidung ein. Das Gericht wies diesen nun zurück und erhöhte die Strafzahlung wegen der Verfahrenskosten auf 120 Euro.

Eine der zwei betroffenen Frauen wies darauf hin, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. Diese Menschen erlebten es als "tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht", sagte sie den "Salzburger Nachrichten".

Ähnlicher Fall in Tirol

In Österreich gibt es keine ausdrücklichen Kleidervorschriften für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren. Allerdings ist die Gesichtsvermummung gesetzlich verboten - und damit auch das öffentliche Tragen muslimischer Burkas oder Nikabs, die das Gesicht der Trägerinnen ganz oder weitgehend verhüllen. Beim Burkini bleiben aber Hände, Füße und das gesamte Gesicht frei.

Von der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) hieß es, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Der Richterspruch sei zwar eine Einzelfall-Entscheidung, doch er schaffe Klarheit, wie man damit umzugehen habe, sagte ein ÖHV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof Berufung eingelegt werden.

Anfang Juli wurde ein ähnlicher Fall in Tirol publik. Dort schmiss laut "Tiroler Tageszeitung" der Bürgermeister von Vorderhornbach, der gleichzeitig auch Bademeister und Hygienebeauftragter in einem lokalen Freibad ist, eine Frau wegen ihres Burkini aus dem Bad. Auch in diesem Fall soll die Frau nach eigenen Angaben demnach einen Badeanzug aus demselben Material wie andere Badegäste getragen und dies dem Bürgermeister mitgeteilt haben. Dieser wies darauf hin, dass aus Hygienesicht nicht nur das Material, sondern auch die Materialmenge entscheidend sei.

Quelle: ntv.de, dri/AFP/dpa

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