Frist läuft noch bis Ende Mai Clan-Chef Issa Remmo ist in Privatinsolvenz
09.04.2024, 15:30 Uhr Artikel anhören
Issa Remmo auf einer Beerdigung im Mai 2022.
(Foto: IMAGO/Olaf Wagner)
Gerade sorgt Issa Remmo mit der Räumung einer beschlagnahmten Villa in Berlin und einem Umzug aufs Land für Schlagzeilen. Offenbar bemüht er sich dort um einen juristischen Neuanfang, ganz ohne Schulden.
Das Berliner Clan-Oberhaupt Issa Remmo soll Privatinsolvenz angemeldet haben. Das berichten übereinstimmend der NDR und die "Bild"-Zeitung. Demnach informierte das Amtsgericht Neubrandenburg darüber, dass für Remmo seit September 2021 ein Verfahren über die Privatinsolvenz läuft. Es gehe dabei um bis zu 145.000 Euro.
Dem NDR zufolge meldeten insgesamt 14 Gläubiger Forderungen an. Demnach habe Remmo keinerlei private Geldreserven. Im Zuge des Insolvenzverfahrens soll Remmo eine Selbstauskunft abgegeben haben. Laut "Bild"-Zeitung gab er dabei an, für monatlich 1500 Euro brutto als Reinigungskraft in Berlin zu arbeiten. Versichert sei er bei der AOK. Der Zeitung zufolge gibt es aber unter der angegebenen Anschrift keine Gebäudereinigungsfirma.
Gläubiger und andere Beteiligte können sich noch bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 20. Mai melden. Das Neubrandenburger Insolvenzgericht ist für Remmo zuständig, der seinen Wohnsitz nach Grabowhöfe in die Nähe von Waren verlegt hat. Das war kurz vor Ostern im Zusammenhang mit der Räumung einer Villa im Berliner Stadtteil Buckow bekannt geworden.
Nicht genug für den Lebensunterhalt?
Später sorgte die Information für Schlagzeilen, dass Remmo beim zuständigen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben soll. Sowohl der Landkreis, als auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hatten betont, dass Remmo nicht willkommen sei.
Möglicherweise kommt den Behörden die Zahlungsunfähigkeit des Clanchefs nun zupass. In dem Insolvenzverfahren soll es Anträge geben, die eine Restschuldbefreiung Remmos ablehnen. "Bis zum Schlusstermin können Gläubiger grundsätzlich die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen", sagte eine Gerichtssprecherin der "Bild"-Zeitung. Sollten diese erfolgreich sein, ändert sich nichts an der starken Verschuldung des 56-Jährigen.
Das wiederum könnte sich negativ auf das Einbürgerungsverfahren auswirken. Wer nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, hat möglicherweise keinen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Geklärt wird das aber im Einzelfall. Gegenüber dem NDR wollte sich Remmos Insolvenzverwalter Stephan Zickuhr aus Waren dazu nicht äußern. Peter-Michael Diestel, Anwalt und letzter Innenminister der DDR, vertrat gegenüber der "Bild"-Zeitung die Auffassung, Remmo habe Anspruch auf den deutschen Pass, weil er nicht vorbestraft ist. Wann der Landkreis eine Entscheidung in dem Einbürgerungsverfahren trifft, ist offen.
Quelle: ntv.de, sba