Panorama

Eklat bei Gerichtsverfahren Clan-Mitglied schlägt "Spiegel"-Reporter mit Faust ins Gesicht

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Zu dem Faustschlag kam es am 17. Dezember im Berliner Verwaltungsgericht.

Zu dem Faustschlag kam es am 17. Dezember im Berliner Verwaltungsgericht.

(Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Der als "Pate von Berlin" bekannt gewordene Clan-Chef Mahmoud Al-Zein steht in Berlin vor Gericht. Am Rande der Verhandlung kommt es zum Eklat: Ein "Spiegel"-Reporter wird von einem Mitglied der Familie angegriffen. Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung.

Am Rande eines Gerichtsverfahrens in Berlin ist ein "Spiegel TV"-Reporter von einem Mitglied einer bekannten Clan-Familie angegriffen worden. Die Berliner Polizei ermittelt wegen Körperverletzung. Ein Fachkommissariat für Organisierte Kriminalität ermittelt zu dem Vorfall im Verwaltungsgericht Berlin, wie ein Polizeisprecher sagte. Das Gericht prüfe, ob ein Hausverbot gegen den mutmaßlichen Angreifer ausgesprochen werde, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth mit.

Zu dem Angriff kam es am 17. Dezember im Verwaltungsgericht Berlin. Dort wurde über die Dauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots des als "Pate von Berlin" bekannt gewordenen Clan-Chefs Mahmoud Al-Zein verhandelt. Der mehrfach wegen zahlreicher Straftaten verurteilte Mann hatte Deutschland Anfang 2021 verlassen und war damit seiner Abschiebung zuvorgekommen.

"Spiegel"-Reporter erstattet Anzeige

Wie der "Spiegel" berichtet, wurde Reporter Thomas Heise, der seit Jahren über kriminelle Clanmitglieder berichtet, von einem Neffen des Mannes im Flur des Gerichts mit der Faust ins Gesicht geschlagen. "Die herbeigerufenen Wachtmeister haben den Journalisten auf dessen Bitten zum Ausgang begleitet", erklärte Groscurth. Sie hätten Heise auch gefragt, ob er Strafanzeige erstatten wolle, so der Sprecher. Dieser habe sich das zunächst überlegen wollen.

"Unserem Reporter geht es so weit wieder gut, er hat Blessuren im Gesicht davongetragen, aber keine schwereren Verletzungen", teilte die "Spiegel"-Redaktion auf Anfrage mit. Heise habe Anzeige gegen den Angreifer erstattet. "Auf eine Beschwerde an das Gericht verzichten wir."

Keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen

Die zuständige Richterin hatte nach Angaben von Sprecher Groscurth für die Verhandlung keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die über die Kontrollen an der Eingangspforte hinausgehen. Die Entscheidung über Sicherheitsmaßnahmen oder -vorkehrungen obliegt jeweils den Vorsitzenden Richtern, wie der Sprecher erklärte.

Die Verhandlung selbst endete mit einem für Mahmoud Al-Zein günstigen Vergleich mit der Ausländerbehörde. Die Einreisesperre wurde nach Gerichtsangaben von sieben auf viereinhalb Jahre verkürzt. Sollte es dabei bleiben, könnte der Clan-Chef im Sommer 2025 nach Berlin zurückkehren.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationsgeschichte alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Quelle: ntv.de, apr/dpa

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