Rockerprozess in DüsseldorfDer V-Mann, der Satudarah ausspionierte

Ein 47-Jähriger steht in Düsseldorf wegen verschiedener Drogen- und Waffengeschäfte vor Gericht. Der Prozess findet unter extremen Sicherheitsbedingungen statt, denn der Angeklagte lieferte als Kronzeuge Insiderinformationen aus Rockerkreisen.
Ein Aussteiger aus dem Rockerklub Satudarah ist wegen Drogen- und Waffengeschäften vom Duisburger Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dabei gewährten die Richter dem 47-Jährigen als Kronzeugen einen erheblichen Strafnachlass. In über 15 Strafverfahren hatte der Mann gegen die Rockergruppe ausgesagt.
Auch am inzwischen rechtskräftigen bundesweiten Verbot des Klubs war er mit seinen Angaben maßgeblich beteiligt. Deshalb wurde die Verhandlung in das besonders gesicherte Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf verlegt. "Der Angeklagte ist ernsthaft in Gefahr, auf Veranlassung der Satudarah getötet zu werden", heißt es in einer Anordnung des Landgerichts.
Das allerdings ist eine nur sehr verkürzte Darstellung eines ziemlich komplexen Falles. Denn der Angeklagte wurde vermutlich als V-Mann bei den Rockern eingeschleust und hat als Waffenmeister möglicherweise mit Wissen der Polizei schwere Straftaten begangen. Zu diesem Schluss kommt Udo Müller in seinem Buch "Der falsche Rocker". Müller verwendet für den jetzigen Angeklagten den Alias-Namen Christoph Jansen.
Jansen, der als junger Mann fünf Jahre in der Fremdenlegion gedient hatte und an Einsätzen überall auf der Welt beteiligt war, rückte demnach innerhalb kurzer Zeit zum drittmächtigsten Mann des Satudarah MC auf. Zuvor hatte er bereits versucht, bei den Bandidos Fuß zu fassen. Zugute kam ihm dabei seine kriminelle Vorgeschichte, zu der Taten wie Körperverletzung, schwerer Raub mit Erpressung und bewaffneter Überfall gehören. Nachdem er 2012 in den Satudarah-Vorgängerklub Brotherhood Clown Town MC in Duisburg aufgenommen worden war, stieg er bald zur rechten Hand des Rockerpräsidenten Yildiray Kaymaz, der in der Szene Ali Osman genannt wurde, auf.
Schweigegelübde gebrochen
Kaymaz wurde 2014 trotz schwerwiegender Anklagepunkte wie Drogen- und Waffenhandel lediglich zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Das lag vor allem daran, dass sich Kaymaz nicht an das Schweigegelübde der Rocker hielt, die normalerweise nicht mal dann mit der Polizei zusammenarbeiten, wenn sie selbst Opfer von Straftaten geworden sind. Stattdessen legte er ein umfassendes Geständnis ab und belastete auch andere Klubmitglieder. Im Februar 2015 verbot Innenminister Thomas de Maizière den Rockerklub bundesweit.
Habhaft war die Justiz Kaymaz aber erst geworden, als Jansen die entscheidenden Informationen lieferte. Müller vermutet, dass Jansen schon kurz nach seinem Einstieg bei Satudarah als V-Mann angeworben wurde. Er trainierte zu diesem Zeitpunkt gemeinsam mit SEK-Beamten an einer Kampfsportschule. Der Autor mutmaßt, Jansen könnte im Austausch für die Informationen aus dem Rockerklub Straffreiheit für frühere Vergehen erhalten haben.
Müller spricht in diesem Zusammenhang von einer möglichen und höchst problematischen Erpressung durch den Staat. Noch heikler könnte allerdings sein, was Jansen getan hat, nachdem er V-Mann geworden war. Denn diese Rolle ist klar definiert. V-Leute unterstützen Strafverfolgungsbehörden über längere Zeit bei der Aufklärung von Straftaten, ohne ihnen selbst anzugehören. Dafür wird ihre Identität geheim gehalten. Diesen Schutz verlieren sie jedoch, wenn falsche Informationen weitergegeben werden, sich der V-Mann als unzuverlässig erweist oder selbst Straftaten begeht.
Hat er oder hat er nicht?
Vor allem Letzteres mutmaßt Müller im Fall Jansen. Bei der Akteneinsicht zu den Fällen Kaymaz und Jansen seien ihm zahlreiche Ungereimtheiten aufgefallen. So hätten die vernehmenden Polizeibeamten Jansen geduzt und nicht gefragt, für welche Behörde er denn V-Mann sei. " Es schien, als wüssten die Beamten genau, wer Jansen war und warum er aussagte", schreibt Müller. Außerdem seien die Nachfragen der Polizei sehr vage geblieben, so dass "unklar blieb, ob Jansen die von ihm beschriebenen Straftaten nur beobachtet oder selbst begangen hatte". Hätte Jansen Straftaten begangen, um die Verhaftung von Kaymaz zu ermöglichen, hätte er sein Recht auf Vertraulichkeit und Strafmilderung verwirkt.
Der 47-Jährige, der seit seiner Aussage im Zeugenschutzprogramm lebt und Gerüchten zufolge in einem anderen Bundesland das Leben eines unbescholtenen Bürgers führen kann, kam mit einer sehr milden Strafe davon. Das sei das mit Abstand mildeste Urteil, das die Richter je bei Drogengeschäften in dieser Größenordnung verhängt hätten, hieß es in der Urteilsbegründung.
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