Drei Tote in Italien Deutsche muss für tödlichen Autounfall lange in Psychiatrie
16.10.2024, 12:09 Uhr Artikel anhören
Das Auto der Deutschen ist Zeugnis der Wucht, mit der es auf die Menschen traf.
Im vergangenen Jahr rast eine Deutsche in Italien mit ihrem Auto offenbar ungebremst in eine Personengruppe, drei Menschen sterben. Nun wird die Fahrerin verurteilt: Ins Gefängnis muss sie nicht, dafür lange in eine psychiatrische Einrichtung. Einem Wunsch der Verteidigung wird nicht entsprochen.
Mehr als ein Jahr nach einem Unfall mit drei Toten in Italien hat ein italienisches Gericht das Strafmaß für eine Deutsche offiziell bestätigt. Bereits vergangene Woche hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten geeinigt. Die Frau aus Niederbayern müsse die Strafe in einer psychiatrischen Einrichtung verbüßen, berichtete die Nachrichtenseite "RaiNews". Der Prozess hatte ergeben, dass die Deutsche nicht uneingeschränkt schuldfähig ist.
Im Juli vergangenen Jahres hatte die Frau aus dem Raum Deggendorf in Bayern mit ihrem Wagen eine Fußgängergruppe im norditalienischen Ort Santo Stefano di Cadore nahe der Grenze zu Österreich erfasst. Ein zweijähriger Junge sowie dessen Vater und Großmutter starben. Die Mutter kam verletzt in eine Klinik, der Großvater erlitt laut Berichten einen Herzinfarkt.
Hohe Haftstrafe war möglich
Laut den polizeilichen Ermittlungen war das Auto offenbar mit hoher Geschwindigkeit in die Menschengruppe gerast, Anzeichen für Bremsversuche gab es nicht. Die Opfer des Unfalls seien fast 30 Meter weit geschleudert worden, berichtet der Sender Rai. Anders als von Zeugen behauptet, habe die Niederbayerin während des Geschehens nicht telefoniert oder sich sonst mit ihrem Handy beschäftigt, hatte die Staatsanwaltschaft bereits kurz nach dem Unfall verkündet.
Es war zunächst unklar, wo die Deutsche ihre Strafe verbüßen muss. Nach dem tödlichen Unfall befand sich die Frau zuerst in Untersuchungshaft auf der Insel Giudecca bei Venedig. Später wurde sie jedoch in eine psychiatrische Einrichtung in der Nähe von Verona verlegt. Nun ist klar, dass sie ihre Strafe in dieser italienischen Klinik verbüßt. Ihr Verteidiger hatte vergeblich versucht, sie in eine Einrichtung in Deutschland verlegen zu lassen.
Bei einer Tötung im Straßenverkehr - ein Straftatbestand in Italien - ist eine Haftstrafe von zwei bis sieben Jahren pro Opfer möglich. Die maximale Strafe bei mehreren Toten seien 18 Jahre - es sei denn, es gebe erschwerende Faktoren, etwa den Vorsatz oder eine doppelt so hohe Geschwindigkeit wie erlaubt. Im Ortskern von Santo Stefano in den Dolomiten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern - das Auto der Deutschen war Schätzungen zufolge rund 90 Stundenkilometer schnell.
Quelle: ntv.de, ter/dpa