Corona-Opfer von Ischgl Deutscher verklagt Österreich auf 90.000 Euro
30.09.2021, 13:27 Uhr
Die gerichtliche Aufarbeitung der Corona-Infektionen im österreichischen Skiort Ischgl geht in die nächste Runde.
(Foto: picture alliance / Zoonar)
Ein erster Prozess um den Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl fand im September statt. Nun beginnt die zweite Runde: Ein deutscher Ski-Urlauber verklagt den Staat Österreich und fordert 90.000 Euro Schadenersatz. Bis heute leide er an den Spätfolgen seiner Corona-Infektion.
Im Streit um Corona-Infektionen im österreichischen Skiort Ischgl hat ein schwer erkrankter deutscher Urlauber den Staat Österreich auf insgesamt 90.000 Euro Schadenersatz verklagt. Die Verhandlung vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen war der erste Prozess eines deutschen Klägers im Zusammenhang mit den Vorgängen in Ischgl im März 2020. Der Vorwurf: Politik und Behörden hätten bei der Eindämmung des Virus versagt. Mit einem Urteil wird bis Jahresende gerechnet.
Der Kläger, ein Mann Mitte fünfzig aus Baden-Württemberg, bekam kurz nach seiner Rückkehr aus dem beliebten Tiroler Ski- und Partyort Covid-19-Symptome. Er lag laut seines Anwalts Alexander Klauser wochenlang im künstlichen Koma und leidet noch immer an Spätfolgen (Long Covid). "Es liegt ein richtig schwerer Fall vor", sagte Klauser. Wegen zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit wurde die Forderung von ursprünglich 76.000 auf 90.000 Euro angehoben.
Wie schon im ersten Ischgl-Prozess um einen gestorbenen österreichischen Urlauber am 17. September ließ das Gericht auch heute kein ausgedehntes Beweisverfahren zu. Aus Sicht der Richterin lagen bereits ausreichende Unterlagen vor. Klauser beantragte erfolglos Vernehmungen von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz, Innenminister Karl Nehammer und dem ehemaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober, um unter anderem die chaotische Massenabreise aus Ischgl nach der plötzlichen Schließung des Skiortes zu untersuchen.
Vertreter des Staates argumentierten, dass die Klage nach dem Epidemiegesetz ins Leere laufe, weil es die öffentliche Gesundheit schütze, aber nicht auf einzelne Menschen anwendbar sei. Insgesamt haben rund ein Dutzend Menschen Klagen wegen Ischgl eingebracht. Der Fall eines weiteren Deutschen wird am Freitag verhandelt.
Quelle: ntv.de, sbl/dpa