Panorama

Neue Auflagen für Ungeboosterte Diese Länder verschärfen erneut die Corona-Regeln

Beim Gastronomie-Besuch kommen auf beinahe alle, mit Ausnahme der Geboosterten, neue Auflagen zu.

Beim Gastronomie-Besuch kommen auf beinahe alle, mit Ausnahme der Geboosterten, neue Auflagen zu.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Länder und Bund haben sich auf neue Auflagen im Kampf gegen die Pandemie verständigt. Diese betreffen neben den Ungeimpften inzwischen auch diejenigen, die ihre dritte Impfung noch nicht erhalten haben. Nun schärfen mehrere Länder ihre Verordnungen nach.

Bund und Länder haben sich mit Blick auf die sich ausbreitende Omikron-Variante auf eine leichte Verschärfung der Beschränkungen verständigt. Allerdings machte Kanzler Olaf Scholz auch deutlich, dass man die Entwicklung im Blick behalte und zu schnellen Anpassungen der Maßnahmen bereit sei. "Wenn etwas zu tun ist, wird sofort gehandelt", sagte der SPD-Politiker. Alles, was notwendig sei, werde gemacht. "Es wird keinen Zeitverzug geben."

In den Ländern beginnt zunächst aber die Umsetzung der Beschlüsse in jeweilige Verordnungen. Dabei können die Länder durchaus über die Vereinbarungen hinausgehen. Bund und Länder hatten wiederholt vereinbart, dass die gemeinsame Verständigung nur eine Art Obergrenze sei und es den Ländern freigestellt ist, darüber hinauszugehen - vor allem, wenn die Landesparlamente die epidemische Notlage festgestellt haben.

Bremen

Angesichts der Infektionswelle ist in Bremen die neue Warnstufe vier in Kraft getreten. Damit gilt die 2G plus-Regel ab sofort in Gastronomie, Kultur oder Sporteinrichtungen. Nur noch vollständig Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem Test dürfen diese nutzen. Ausgenommen sind Menschen, deren Zweit- oder Auffrischungsimpfung erst kurz zurückliegt. Ausgenommen sind unter anderem Geboosterte. Hintergrund ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen je 100.000 Einwohner und Woche über dem Schwellenwert von 9 liegt. Die ohnehin geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Nordosten gilt seit heute Corona-Ampelstufe Rot - unabhängig vom jüngsten Bund-Länder-Treffen. Clubs, Discos, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder sowie Innenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sind geschlossen. Es dürfen keine Veranstaltungen mehr mit Zuschauern stattfinden. Wie in Bremen ist der Grund die Überschreitung des Schwellenwerts von 9. Erst wenn dieser fünf Tage wieder unter diese Marke rutscht, werden die Beschränkungen aufgehoben.

Weiterhin bleiben Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Dabei zählen Kinder bis 14 Jahre nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen, maximal jedoch zehn Personen.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

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