Quarantäne und Kontaktauflagen Das haben Bund und Länder beschlossen
07.01.2022, 19:02 Uhr
Die bestehenden Regeln im Kampf gegen die Pandemie passen Bund und Länder eher homöopathisch an. Größte Änderung ist die Verschärfung für den Besuch der Gastronomie. Ansonsten wollen sie die weitere Entwicklung abwarten.
Bund und Länder haben sich auf Nachjustierungen beim Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. Im Mittelpunkt der neuerlichen Beratungen stand dabei die sich immer weiter ausbreitende Omikron-Variante. Dabei attestierten sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder, dass die bislang geltenden Maßnahmen wirken, "weil sich die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich verhalten", wie es im Beschlusspapier heißt. Daher habe sich "die Omikron-Variante in den vergangenen Wochen in Deutschland bisher nicht so schnell ausgebreitet", wie "aufgrund der Erfahrung in anderen Ländern zu erwarten war".
Allerdings gehe der Corona-Expertenrat der Regierung davon aus, dass sich die "Omikron-Variante auch in Deutschland durchsetzt und zeitnah flächendeckend dominierend sein wird", heißt es im Papier weiter. Die Sieben-Tage-Inzidenz werde steigen. Und auch wenn "Infektionen mit der Omikron-Variante, bezogen auf die Fallzahlen, voraussichtlich seltener zu schweren Krankheitsverläufen führen", müsse aufgrund des zeitgleichen Auftretens sehr vieler Infizierter von einer hohen Belastung der Krankenhäuser ausgegangen werden.
Bund und Länder erneuerten ihr Ziel, bis Ende Januar weitere 30 Millionen Impfungen durchzuführen. Bundeskanzler Scholz von der SPD versicherte: "Wenn etwas zu tun ist, wird sofort gehandelt." Alles, was notwendig sei, werde gemacht. "Es wird keinen Zeitverzug geben."
Ferner einigten sich die Regierungschefs auf folgende Schritte:
- Wegen der hohen Übertragbarkeit der neuen Variante sei es wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Beim Einkaufen und im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.
- Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Ungeimpfte und nicht genesene Personen eines Haushalts dürfen sich weiterhin mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen.
- In Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Kinos, Theater, etc.) sowie im Einzelhandel - außer in Geschäften des täglichen Bedarfs - gilt weiter die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene). Ausnahmen gibt es für Personen, die nicht geimpft werden können, für die keine Impfempfehlung vorliegt sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.
- Der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafes, Bars und Kneipen etc.) wird künftig nur noch Geimpften und Genesenen mit einem tagesaktuellen Test oder Geboosterten gewährt. Bund und Länder werden dies streng kontrollieren.
- Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
- Die Pflicht zum Homeoffice bleibt bestehen und soll intensiver genutzt werden.
- Bund und Länder werden für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen.
- Vollständig Geimpfte oder Geboosterte sind von einer Quarantäne ausgenommen, ebenso frisch Geimpfte und Genesene. Für alle Übrigen enden Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten (mit Nachweis).
- Infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können eine Isolation nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beenden, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
- Schüler und Kinder in der Kinderbetreuung können als Kontaktpersonen die Quarantäne bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beenden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

Darstellung der Bundesregierung zu den neuen Regeln zu Quarantäne und Isolation (für gesamte Ansicht klicken).
(Foto: Bundesregierung)
- Die Impfkampagne wird mit Hochdruck fortgesetzt.
- Bund und Länder halten weiter eine allgemeine Impfpflicht für nötig. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird.
- Bund und Länder achten weiter penibel auf die Arbeitsfähigkeit der Betreiber der kritischen Infrastrukturen und werden sich hierzu regelmäßig austauschen.
- Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen Empfehlungen für die Krankenhäuser angesichts der zu erwartenden hohen Infektionszahlen vorbereiten.
- Bund und Länder betonen die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur. Die Länder sind deswegen angehalten, etwaige Beschränkungen des Kulturbetriebs besonders zu begründen.
- Die Überbrückungshilfe IV kommt. Sie berücksichtigt vor allem Sach- und Personalkosten bei den Fixkosten.
- Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen in den Ländern bleiben möglich.
- Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 24. Januar erneut die Lage beraten.
Bayern und Sachsen-Anhalt gaben zudem Protokollerklärungen ab. So macht der Freistaat geltend, dass die Beschlüsse in weiten Teilen hinter der bereits geltenden Rechtslage in Bayern und einigen anderen Ländern zurückbleiben. Zudem müsse der Nutzen der 2G-plus-Regel in der gesamten Gastronomie sorgfältig geprüft werden. Dies sei bislang nicht erfolgt. Zudem habe der Expertenrat weitere Beschränkungen an Entwicklungen geknüpft, die noch nicht erfüllt seien. Sachsen-Anhalt verweist ferner darauf, dass der Expertenrat weder konkrete Maßnahmen zu Kontakt- oder Zugangsbeschränkungen empfohlen noch medizinisch belastbare Hinweise zur Verkürzung von Isolations- oder Quarantänezeiten gegeben habe.
Quelle: ntv.de, jwu