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Wenige Monate nach Einführung Digitale Krankmeldung ist bereits ein neuer Standard

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Allein im März 2023 wurden demnach 12,9 Millionen elektronische Krankmeldungen versandt.

Allein im März 2023 wurden demnach 12,9 Millionen elektronische Krankmeldungen versandt.

(Foto: IMAGO/Bihlmayerfotografie)

Keine Verzögerung bei der Übermittlung des Krankenstands, der Arbeitgeber bekommt eine lückenlose Dokumentation: Die elektronische Krankmeldung bringt noch weitere Vorteile mit sich. Das neue digitale Verfahren hat sich innerhalb weniger Monate bereits etabliert.

Die elektronische Krankmeldung wird zunehmend zum Standard. Das zeigen die Daten des ersten Quartals des Regelbetriebs im Verfahren zwischen den Arbeitgebern und den Krankenkassen, wie der GKV-Spitzenverband erklärte. Seit Jahresbeginn sind auch Arbeitgeber verpflichtet, das Verfahren zu nutzen. Seitdem riefen sie den Angaben zufolge bereits 21,6 Millionen digitale Krankmeldungen ihrer Beschäftigten ab. Im gesamten vergangenen Jahr waren es im Rahmen einer Pilotphase demnach 5,9 Millionen Abrufe.

Laut dem GKV-Spitzenverband zeigt auch der digitale Versand von Ärzten an die Krankenkassen, wie die elektronische Krankmeldung in der Praxis verankert ist. Allein im März 2023 wurden demnach 12,9 Millionen elektronische Krankmeldungen versandt, 13 Prozent mehr als im Februar. Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, Krankmeldungen digital auszustellen.

Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, erklärte, die digitale Krankmeldung habe sich zügig zu einer festen Größe im Gesundheitswesen entwickelt. "Das zeigt: Wenn elektronische Verfahren funktionieren, werden sie von Arbeitgebenden, ärztlichen Praxen und Versicherten angenommen und bringen die Digitalisierung in Deutschland voran."

Der Spitzenverband verwies darauf, dass die digitale Krankmeldung auch einen genaueren Blick auf den Krankenstand ermögliche. Bislang konnte die Gesamtzahl der Krankmeldungen nur grob geschätzt werden. "Es gab eine Dunkelziffer, weil Arbeitnehmende insbesondere bei kurzen und akuten Erkrankungen teilweise keinen Nachweis ihrer Krankmeldung bei der Krankenkasse eingereicht haben", teilte der Verband mit. "In den Statistiken fehlten diese Krankmeldungen."

Zahl der Krankschreibung über den Erwartungen

Im Allgemeinen sei bisher von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ausgegangen worden. Bei rund drei Millionen elektronischen Krankmeldungen, die wöchentlich von ärztlichen Praxen an Krankenkassen gehen, werde die bisher angenommene Anzahl übertroffen. Das Verfahren habe daher auch den Vorteil, dass Krankmeldungen künftig vollständiger erfasst würden und einen realistischeren Blick auf den Krankenstand der Beschäftigten ermöglichten.

Seit dem 1. Januar müssen sich gesetzlich Versicherte wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei ihrem Arbeitgeber abmelden und angeben, wie lange sie voraussichtlich ausfallen. Die ärztlichen Praxen übermitteln die elektronische Krankmeldung an die Krankenkassen. Die Arbeitgeber wiederum rufen die Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krankgemeldet haben.

Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass es neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Beschäftigte, die rund 90 Prozent des Volumens ausmachten, weitere Nachweise gebe, die bereits jetzt in dem Verfahren integriert seien. So seien auch stationäre Krankenhauszeiten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Durchgangsärzten Teil des Verfahrens. Zudem ist vorgesehen, dass Krankenkassen ab 2025 auch Reha-Zeiten digital zur Verfügung stellen.

(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 11. April 2023 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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