Panorama

Eltern und Schwester getötet Dreifachmörder von Rövershagen bekommt lebenslang

399580861.jpg

Der 27-Jährige hatte während des Prozesses geschwiegen, die Taten aber in polizeilichen Vernehmungen eingeräumt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Artikel anhören
00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden

Vor etwas mehr als einem Jahr lockt er seine Eltern und seine Schwestern in tödliche Fallen. Nun wird ein 27-Jähriger hierfür zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellt nach den Morden mit Armbrust und Machete zudem eine besondere Schwere der Schuld fest.

Das Rostocker Landgericht hat einen 27 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der im vorigen Jahr in Rövershagen Vater, Mutter und Schwester mit einer Armbrust und einer Gartenmachete ermordete. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der Angeklagte sei "mit äußerster Brutalität und Kaltherzigkeit vorgegangen", sagte Richter Peter Goebels.

Der Deutsche hatte seinen völlig arglosen Opfern im Februar vorigen Jahres im elterlichen Wohnhaus in Rövershagen im Landkreis Rostock zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils Pfeile in den Kopf geschossen. Da die Opfer nicht sofort tot waren, stach er mit einer Gartenmachete mit einer 23 Zentimeter langen Klinge auf sie ein. Die Leichen lagerte er zunächst drei Wochen in dem Haus und vergrub sie später mit einem Bagger an einem einsamen Feldrand.

Der 27-Jährige hatte seit dem ersten Prozesstag am 15. November geschwiegen, die Taten aber zuvor in polizeilichen Vernehmungen eingeräumt. Bei der Polizei gab er damals als Motiv "Hass auf alle" an. Nach Worten des Staatsanwalts löschte er seine nächsten Angehörigen heimtückisch und brutal aus und handelte dabei "eiskalt" und empathielos.

Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Aus ihrer Sicht hätten alle Beweise, Aussagen und Gutachten nicht verwertet werden dürfen, da ihr Mandant bei der polizeilichen Vernehmung nicht oder nicht ausreichend über seine Rechte belehrt worden sei. Im Gerichtssaal saßen auch bei der Urteilsverkündung mehrere Familienangehörige der Opfer. Viele von ihnen hatten alle 16 Verhandlungstage verfolgt und teilweise auch als Zeugen ausgesagt.

Quelle: ntv.de, mpe/dpa

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen