Panorama

Gericht genügen Indizienbeweise Dreifachmörderin erhält Höchststrafe

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Die Staatsanwalt spricht von "eiskalten" Taten und einer "Serienmörderin". Zeugen für die drei von einer Aachenerin verübten Morde gebe es nicht, aber genügend Beweise. Das Gericht schließt sich nun an und spricht ein hartes Urteil.

Zeugen gibt es nicht, aber die Beweise reichten dem Gießener Landgericht aus: Für die Morde an drei Menschen in Hessen und Nordrhein-Westfalen ist eine Frau in Gießen zur einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer tötete die Aachenerin zwischen April und Mai 2016 einen Mann in Gießen und zwei Frauen in Düsseldorf.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung für die Angeklagte an. Das schließt eine vorzeitige Haftentlassung aus. Das Motiv der 36-Jährigen sei Habgier gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte im Prozess als eine auf den ersten Blick "sympathisch wirkende" Frau bezeichnet. Bei genauer Betrachtung sei sie aber eine "Serienmörderin", die drei Menschen aus Habgier "eiskalt ermordet" habe. Sie stand seit einem Jahr vor dem Landgericht Gießen.

Nachdem die Frau den 79-jährigen Zauberkünstler in Gießen umgebracht und bestohlen hatte, soll sie Feuer gelegt haben, um die Taten zu verdecken. Im folgenden Mai ermordete die Angeklagte zudem laut Kammer in Düsseldorf eine 86-Jährige und deren 58 Jahre alte Tochter. Mit den gestohlenen EC-Karten der Opfer soll sie dann Geld abgehoben haben. Die Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen.

Das Gericht verließ sich in seinem Urteil auf Indizien, weil es keine Zeugen für die Taten gibt. Mit ihrem Urteil schloss sich die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Quelle: ntv.de, mba/dpa

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