Urteil wegen sexueller NötigungEx-Musikschulchef Mauser muss ins Gefängnis

Der ehemalige Leiter der Münchner Musikhochschule wird wegen sexueller Nötigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Mehr als zwei Jahre lang gelingt es Mauser den Haftantritt aufzuschieben. Nun setzt ein Salzburger Gericht den Schlussstrich.
Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München muss bis Anfang Februar seine Gefängnisstrafe in Österreich antreten. Dem 67 Jahre alten Musikwissenschaftler und Pianisten Siegfried Mauser sei ein Gutachten zugestellt worden, das seine Hafttauglichkeit bestätige, sagte ein Sprecher des Salzburger Landgerichtes. Außerdem sei Mauser aufgefordert worden, die Haft bis zum 1. Februar anzutreten. Zuvor hatte die "Kronen Zeitung" über diese Schritte berichtet.
Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Er hatte demnach eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.
Der aus Straubing stammende Hochschulmanager, der auch österreichischer Staatsbürger ist, beantragte, seine Strafe in Österreich statt in Bayern absitzen zu können. Laut dem Salzburger Gerichtssprecher verzögerte sich die Haft jedoch, weil der 67-Jährige gesundheitliche Gründe geltend machte. Außerdem seien notwendige medizinische Untersuchungen wegen der Corona-Pandemie verzögert worden. Nach dem jüngsten Gutachten könne Mauser keine Rechtsmittel mehr gegen den Haftantritt einlegen, sagte der Gerichtssprecher. Mauser führte von 2003 bis 2014 die Musikhochschule München. Danach leitete er bis 2016 das Mozarteum in Salzburg.
Rechtsanwältin Antje Brandes, Vertreterin von insgesamt fünf Frauen, die Mauser wegen sexueller Übergriffe angezeigt hatten, äußerte gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" Kritik an den Verzögerungen. "Die Geschädigten konnten es bislang nicht nachvollziehen, dass es dem Verurteilten so lange Zeit gelingen konnte, sich vor dem Antritt der Haftstrafe zu drücken", sagte Brandes demnach. Doch auch finanzielle Mittel oder vermeintliche Beziehungen hätten Mauser nun nicht mehr vor dem Gefängnis retten können.