Anträge von Gericht abgewiesen Harvey Weinstein erleidet Schlappe
08.12.2021, 18:14 Uhr
Bleibt wohl den Rest seines Lebens hinter Gittern: Harvey Weinstein.
(Foto: dpa)
Wegen zweier Sexualdelikte sitzt Harvey Weinstein bereits eine lange Haftstrafe ab. Bald kommt es zu einem weiteren Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Filmproduzenten, den mehrere Frauen der Vergewaltigung bezichtigen. Daran ändern auch die Anträge seiner Anwälte nichts.
Der verurteilte Sexualstraftäter Harvey Weinstein hat vor Gericht in Los Angeles eine erneute Niederlage erlitten. Bei einer Anhörung wies das Gericht die Anträge seiner Anwälte zurück, wie unter anderem das Portal "Deadline" berichtet. Der ehemalige US-Filmproduzent war dabei selbst vor Ort. Er und sein Team hatten beantragt, sämtliche Vorwürfe gegen ihn fallen zu lassen. Dem folgte die zuständige Richterin Lisa Lench jedoch nicht.
Es gäbe genügend Zeugen und Beweismittel, so Lench, die einen Prozess rechtfertigten. Dieser wird nun voraussichtlich im Sommer 2022 stattfinden. Einen genauen Gerichtstermin gibt es bislang jedoch noch nicht. In dem Verfahren werfen insgesamt fünf Frauen Weinstein vor, sie in einem Zeitraum von neun Jahren teils mehrfach entweder vergewaltigt oder sexuell missbraucht zu haben. Dem 69-Jährigen drohen insgesamt 140 Jahre Haft.
Weinstein wurde bereits im März 2020 in New York wegen zweier Sexualdelikte zu 23 Jahren Haft verurteilt, die er derzeit absitzt. Seit Sommer 2021 befindet er sich in einem Gefängnis in Los Angeles und wartet dort auf den neuen Prozess. Im April 2021 reichte Weinstein Berufung gegen das New Yorker Urteil ein. US-amerikanische Prozessbeobachter halten dies jedoch für aussichtslos und mutmaßen, dass der ehemalige Filmmogul den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen wird.
Insgesamt haben rund 90 Frauen, darunter bekannte Schauspielerinnen wie Angelina Jolie, Salma Hayek, Gwyneth Paltrow und Rose McGowan, Weinstein sexuelle Belästigung oder Gewalt vorgeworfen. Das Bekanntwerden der Vorwürfe löste im Herbst 2017 die weltweite #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen aus.
Bereits im Juli war Weinstein in zwei weiteren Fällen vor dem Gericht in Los Angeles mit Anträgen auf Klageeinstellung gescheitert. Richterin Lench wies zurück, dass die Klagen einer Frau wegen erzwungenen Oralverkehrs mit dem Ex-Produzenten in einem Hotelzimmer in 2004 und 2005 verjährt seien. Ähnlichen Argumenten in einem Fall der mutmaßlichen sexuellen Nötigung einer Frau im Jahr 2010 gab Lench jedoch statt. Sie wies die Staatsanwaltschaft an, ihre Anklage zu ändern, um diese weiter zu verfolgen.
Quelle: ntv.de, lpe/spot