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Ein Toter, sieben VerletzteFreispruch: Angeklagter nicht für Ecstasy in Champagner verantwortlich

27.04.2026, 15:28 Uhr
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Der Champagner enthielt große Mengen Ecstasy, aber wer ist dafür verantwortlich? (Foto: picture alliance/dpa)

Im Februar 2022 wird in einem Lokal in Weiden Champagner serviert, kurz darauf ist ein Gast tot. Mehrere andere ringen mit dem Tod. Der Champagner enthielt hochkonzentriertes Ecstasy. Doch einem Verdächtigen kann die Tat nicht nachgewiesen werden.

Vier Jahre nach einem tödlichen Vorfall mit einer mit Drogen versetzten Champagnerflasche in Bayern ist der wegen der Tat angeklagte Mann freigesprochen worden. Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz sah es nicht als erwiesen an, dass der 46-Jährige damit etwas zu tun hatte.

Der Niederländer war ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung, siebenfacher fahrlässiger Körperverletzung und bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt. Er wurde verdächtigt, zu einer Bande zu gehören, die in den Niederlanden Ecstasy herstellt. Schon vor dem Urteil wurde er Ende Februar aus der Untersuchungshaft entlassen, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn gab.

In Weiden waren im Februar 2022 ein Mann gestorben und sieben weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden, nachdem sie in einem Lokal aus einer Champagnerflasche getrunken hatten. Chemische Untersuchungen ergaben später, dass die Dreiliterflasche hochkonzentriertes Ecstasy enthielt.

Unglaubwürdiger Zeuge

Die Ermittler verfolgten den Weg der Champagnerflasche sowie weiterer mit Rauschgift gefüllter Flaschen bis in die Niederlande zurück. Die deutschen Behörden arbeiteten mit niederländischen und polnischen Behörden zusammen. Im November 2023 wurde der Niederländer in den Niederlanden festgenommen. Der Prozess gegen ihn begann im Dezember 2025.

Dem 46-Jährigen konnte aber weder die Mitgliedschaft in einer Bande von Drogenhändlern noch eine Verbindung zu den vergifteten Flaschen nachgewiesen werden. Der Hauptbelastungszeuge sei nicht glaubwürdig gewesen, führte das Gericht aus. Es habe nicht geklärt werden können, von wo die Flasche gestammt habe.

Wegen des mit Drogen versetzten Champagners hatten die Behörden in Deutschland und den Niederlanden damals zu besonderer Vorsicht aufgerufen und gewarnt, das Berühren oder das Trinken des Inhalts der betroffenen Flaschen sei lebensbedrohlich. Die mit der auch als MDMA bekannten Droge gefüllten Dreiliterflaschen waren von außen nicht von mit Champagner gefüllten Flaschen zu unterscheiden. Der Inhalt unterschied sich jedoch in Geruch und Farbe von üblichem Champagner.

Quelle: ntv.de, sba/AFP

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