Urteil in Bautzen Georgische Familie zu Unrecht abgeschoben
13.08.2021, 20:08 Uhr
Nach dem Urteil muss der Freistaat die Familie nun zurückholen.
(Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)
Die neunköpfige Familie gilt als gutes Beispiel für Integration. Zwei der fünf Kinder gehen hierzulande zu Schule, der Vater arbeitet als Pfleger. Im Juni aber werden sie nachts von der Polizei aus ihren Betten geholt und nach Georgien abgeschoben. Das war nicht rechtens, wie ein Gericht nun entschied.
Der Freistaat Sachsen muss einer nach Georgien abgeschobene Familie zumindest vorübergehend die Rückkehr ermöglichen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen in einem Eilverfahren. Demnach war die Abschiebung im Juni dieses Jahres rechtswidrig, weil zwei Kindern im Alter von zehn und elf Jahren wegen bereits länger laufender Schulbesuche und einer damit verbundenen Integration nach deutschem Recht ein Bleiberecht zugesprochen werden könnte.
Der Fall hatte politische Wellen geschlagen. Unter anderem hatten die Grünen und die Linken im Landtag die Abschiebung scharf kritisiert, weil man das Ehepaar mit sieben Kindern nachts aus den Betten holte und abschob. Die Familie galt als Beispiel für eine gut gelungene Integration. Fünf Kinder waren hier zur Welt gekommen. Der Vater arbeitete als Pfleger.
Wie die Richter in ihren unanfechtbaren Beschluss weiter ausführten, hätten in der Folge auch die Eltern und die übrigen fünf Geschwister der beiden Kinder aufgrund des Bestehens einer familiären Lebensgemeinschaft in diesem Fall ebenfalls weiter Anspruch auf Duldung. Dies gilt zunächst jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung über Anträge der schulpflichtigen Kinder auf einen möglichen Aufenthaltstitel.
Sachsen holt Familie zurück
Die Asylanträge der 2013 eingereisten Familie waren laut Gericht im Oktober 2020 rechtskräftig abgelehnt worden. Nachdem der für sie zuständige Landkreis ihre ergänzenden Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt hatte, erfolgte am 10. Juni die Abschiebung. Ein Verwaltungsgericht bestätigte diese am selben Tag. Demnach lagen dem Gericht damals keine Unterlagen vor, aus denen die Konstellation mit dem Schulbesuch der Kinder hervorging.
Das deutsche Aufenthaltsrecht sieht Ausnahmebestimmungen bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Kinder und Jugendliche vor, die als gut integriert gelten. Ein Kriterium ist ein seit mindestens vier Jahren laufender erfolgreicher Schulbesuch.
Die zuständigen Behörden würden die Vorgaben des OVG umsetzen, sobald die Entscheidungsgründe ausgewertet worden seien, und der Familie eine Wiedereinreise ermöglichen, teilte das Landesinnenministerium mit. Im Anschluss werde die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises über noch offene Verfahren unter Berücksichtigung des oberverwaltungsgerichtlichen Beschlusses entscheiden.
Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa