"Oktoberfest goes Dubai" - nicht Gericht verbietet Werbung von Wiesn-Kopie
25.06.2021, 15:23 Uhr
Die Wiesn mit Weltruhm gibt es laut Gericht nur in der bayerischen Landeshauptstadt - zuletzt 2019.
(Foto: picture alliance / NurPhoto)
Während das Oktoberfest in München zum zweiten Mal in Folge ausfällt, ist im Wüstenemirat Dubai eine Kopie des weltgrößten Volksfests geplant. Doch nicht nur geografisch sind beide Orte weit voneinander entfernt, auch die Feste selbst haben nicht allzu viel gemeinsam, wie ein Gericht feststellt.
Die Veranstalter eines geplanten "Oktoberfests" in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original für ihr Event werben. Mit Formulierungen wie "Oktoberfest goes Dubai" hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I. Untersagt ist ihnen auch, unter dieser Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.
Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt. Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter, den Schausteller Charles Blume und den früheren Münchner Gastronom Dirk Ippen, statt. Die Klägerseite hatte argumentiert, bei der Werbung handle es sich um eine Irreführung, die gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoße.
Die Veranstalter vertraten die Auffassung, dass der Begriff Oktoberfest von jedermann verwendet werden darf und nicht markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützt werden kann. Außerdem werde mit der Bezeichnung Oktoberfest nicht unbedingt das Münchner Oktoberfest verbunden. Auch habe die Stadt München mit ihrem Antrag zu lange gewartet, argumentierten die Veranstalter.
"Irreführung von Verbrauchern"
Die Handelskammer des Landgerichts München I folgte dem nicht. Gegenstand des Verbotsantrags der Stadt sei nicht die Verwendung des Begriffs Oktoberfest, sondern der Slogan "Oktoberfest goes Dubai". Das Gericht sieht darin sowohl "eine Irreführung von Verbrauchern als auch eine unlautere Rufausbeutung".
Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, begrüßte das Urteil. Die pandemiebedingte "Oktoberfest"-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei "schäbig". Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen. Das Oktoberfest in München fällt wegen der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr zum zweiten Mal aus. Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Die Veranstalter des Oktoberfests in Dubai, das am 7. Oktober beginnen soll, werben im Internet unter anderem mit dem "flächenmäßig als auch von der Dauer" größten Volksfest der Welt. Die Rede ist von einem 400.000 Quadratmeter großen Gelände und 620 teilnehmenden Betrieben.
Quelle: ntv.de, mdi/dpa/AFP