Sturz eines Babys aus FensterGericht verurteilt Mutter auf Bewährung

"Es war ein Unfall", beteuert die 23-jährige Angeklagte beim Prozessauftakt. Laut einer Zeugin hat die vierfache Mutter ihr Baby aber mit Absicht aus dem Fenster fallen lassen. Das Gericht lässt jedoch Milde walten.
Nach dem Sturz eines Babys aus dem Fenster eines Wohnhauses im sächsischen Auerbach ist die Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sprach sie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung.
Vor Gericht stand die 23-Jährige ursprünglich wegen versuchten Mordes. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, an jenem Tag im Juni 2020 "aus Wut und Verärgerung" das vier Monate alte Mädchen aus dem Fenster gehalten und fallen gelassen zu haben. Zuvor soll es einen lautstarken Streit um die Zahlung von 35 Euro gegeben haben. Vor Gericht hatte die Frau dagegen über ihren Anwalt beteuert: "Es war ein Unfall." Ihr sei schlecht geworden und das Kind aus den Händen geglitten.
Das Baby war damals den Angaben zufolge auf einem betonierten Gehweg aufgeschlagen und hatte mehrere Brüche, eine Gehirnerschütterung, ein Bauchtrauma und eine Nierenprellung erlitten.
Zeugen berichten
Anwohner berichteten vor Gericht, dass sie mittags durch lauten Tumult aufgeschreckt worden seien. Worum es gegangen sei, habe er nicht verstanden, sagte ein Zeuge. Er habe die Polizei rufen wollen, als er plötzlich ein kleines Bündel fallen gesehen und einen dumpfen Aufschlag gehört habe. Eine Seniorin erzählte, sie habe gesehen, wie jemand das Baby über den äußeren Fensterstock hinaus hielt und es dann herunterfiel. "Ich konnte das gar nicht fassen", sagte sie. "Ich glaube, sie hat es fallen gelassen."
Auch der Ehemann der Angeklagten war als Zeuge geladen, verweigerte aber die Aussage. Nach eigenen Angaben ist die 23-Jährige verheiratet und hat drei weitere Kinder im Alter zwischen acht Monaten und acht Jahren.
Ursprünglich waren für das Gerichtsverfahren weitere Termine im Oktober geplant. Doch ein Hauptbelastungszeuge war für das Gericht nicht erreichbar, so dass noch am Tag des Prozessauftakts ein Urteil gesprochen wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die von niederen Beweggründen sprach, hatte auf schwere Körperverletzung und zweieinhalb Jahre Haft plädiert.