Halle-Angeklagter vor GerichtGutachter hält Stephan B. für voll schuldfähig

Eine Psychologin attestiert dem mutmaßlichen Attentäter von Halle Züge von Narzissmus. Ein zweiter Gutachter diagnostiziert bei Stephan B. eine komplexe Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit sei jedoch nicht beeinträchtigt, sagt der Experte. Diese Einschätzung könnte für das Strafmaß entscheidend sein.
Das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten im Halle-Prozess bescheinigt dem Angeklagten eine volle Schuldfähigkeit. "Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aus psychiatrischer Sicht ist nicht anzunehmen", sagte der eingesetzte forensische Psychiater Norbert Leygraf vor Gericht. Zwar diagnostizierte er dem Angeklagten eine schwere komplexe Persönlichkeitsstörung sowie Anzeichen für Paranoia und Autismus. Die Steuerungsfähigkeit und das Unrechtsbewusstsein des Mannes seien aber nicht beeinträchtigt, resümierte der Gutachter. Beide Punkte sind entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit.
Anders als Täter, die im Wahn handeln, habe der Angeklagte seine Tat minutiös geplant und sei in der Lage gewesen, mit dem Anschlag auf einen ihm günstig scheinenden Anlass zu warten. Dazu seien Täter, die im Wahn handeln, nicht in der Lage. Einsicht oder gar Bedauern habe der Angeklagte nicht gezeigt, sagte der Psychiater, der den Angeklagten etwa zwölf Stunden während seiner Untersuchungshaft gesprochen und untersucht hatte. Deshalb sei mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Mann vergleichbare Taten wieder verüben würde, falls es ihm möglich wäre. Auf dieser Grundlage könnte das Gericht im Falle eines Schuldspruchs eine Sicherheitsverwahrung nach der Freiheitsstrafe verhängen.
Der Gutachter schilderte B. als Einzelgänger, der kaum gewöhnlichen Kontakt zu anderen Menschen habe. Er habe Schwierigkeiten, sich in sein soziales Umfeld einzugliedern. In seinem Weltbild hätten sich "ausländerfeindliche Überzeugungen und paranoide Verschwörungstheorien mit Antisemitismus verbunden", so Leygraf. Wann das geschehen sei, sei offen. Eine Plattform dafür habe er im Internet gefunden.
Psychologin stuft Stephan B. als narzisstisch ein
Zuvor hatten Experten zur Persönlichkeit des Angeklagten ausgesagt. Eine Psychologin beschrieb ihn in der Verhandlung als durchschnittlich intelligent. Es gebe in diesem Punkt "keine Einschränkungen oder Auffälligkeiten". Die Psychologin Lisa John, die den Angeklagten in der Haft einer Reihe von Tests unterzog, attestierte Stephan B. Züge von Narzissmus. Er bewerte seine eigenen Grundsätze, nach denen er sein Leben gestaltet, als hoch und fühle sich darin anderen überlegen, sagte sie vor Gericht.
Zugleich beschrieb sich der Angeklagte in den Tests demnach als depressiven und unglücklichen Menschen und zeichnete von sich das Bild einer "misstrauischen, selbstbezogenen und unsicheren Person". Er sei zudem verschlossen und introvertiert.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Halle-Attentäter Stephan B. hatte im Juli begonnen. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt.
B. soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine Passantin und einen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.
Laut der Anklage der Bundesanwaltschaft handelte B. aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein.
Ab Mitte November könnten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung gehalten werden. Bislang sind mögliche Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.