Mehrere Todesfälle in Krebsklinik Heilpraktiker streitet Behandlungsfehler ab
26.08.2016, 13:26 Uhr
Das Präparat 3-Bromopyruvat ist noch nicht als Krebsmedikament zugelassen, wurde aber in Brüggen-Bracht verabreicht.
(Foto: dpa)
Nach der Behandlung in seinem Krebszentrum in Brüggen-Bracht mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel sterben mehrere Menschen: Klinikarzt Klaus R. muss sich deshalb wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Doch der Heilpraktiker weist alle Schuld von sich.
Im Zusammenhang mit mehreren Todesfällen bei Patienten eines alternativen Krebszentrums am Niederrhein bestreitet der beschuldigte Heilpraktiker mögliche Behandlungsfehler. Der Beschuldigte habe "im Wesentlichen pauschal bestritten, dass etwas falsch gelaufen sei", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach. Darüber hinaus war die Verwendung des Präparats 3-Bromopyruvat bei der Behandlung der Patienten nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft Krefeld nicht unzulässig.
Klaus R. war als Heilpraktiker grundsätzlich dazu berechtigt, 3-Bromopyruvat zu verwenden. Ob es einen Zusammenhang zwischen dem Mittel und den Todesfällen gibt, ist allerdings nach wie vor nicht endgültig geklärt. "Diesen Beweis können wir noch nicht abschließend führen", sagte der Sprecher. Die Untersuchungen auch der Gerichtsmedizin würden voraussichtlich noch mehrere Wochen andauern. Es müsse unter anderem geklärt werden, in welcher Konzentration das Mittel den Patienten verabreicht worden sei.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Heilpraktiker Klaus R. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Ende Juli waren drei Patienten gestorben, die in der Praxis in Brüggen-Bracht behandelt worden waren. Zwei weitere Patienten mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. R. hatte in seiner Praxis überwiegend Patienten aus den Niederlanden behandelt.
Das Präparat 3-Bromopyruvat wird nach Angaben des Krebsinformationsdienstes in Heidelberg seit einigen Jahren in "experimentellen Grundlagenstudien" untersucht. Bislang hat es demnach erst Untersuchungen an Zellkulturen in der Petrischale und erste Studien an Mäusen und Ratten gegeben. Es gab bislang noch keine klinischen Studien am Menschen, die Voraussetzung für eine Zulassung als Arzneimittel wären.
Quelle: ntv.de, jug/AFP