Rabiei wehrte Messerangreifer ab "Held von Würzburg" darf in Deutschland bleiben
22.03.2023, 11:58 Uhr (aktualisiert) Artikel anhören
Chia Rabiei hat eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten und kann dann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Nur mit seinem Rucksack als Schutzschild stellt sich der Iraner Chia Rabiei todesmutig einem Messerangreifer in Würzburg entgegen. Videoaufnahmen seiner Zivilcourage verbreiten sich schnell im Netz. Er wird als Held gefeiert - und soll doch abgeschoben werden. Rabiei klagt dagegen und bekommt recht.
Ein von Abschiebung bedrohter Flüchtling, der sich 2021 einem Messerangreifer in Würzburg mutig in den Weg stellte, darf in Deutschland bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg nach eigenen Angaben entschieden.
Der Kurde Chia Rabiei, der die iranische Staatsbürgerschaft hat, lebte am 25. Juni 2021 nach eigenen Angaben seit etwa 20 Monaten in Deutschland, als ein psychisch kranker Mann aus Somalia in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Menschen erstach und mehrere Menschen verletzte. Rabiei stellte sich dem Täter entgegen. Videos dieser Szenen, die seither im Internet kursieren, zeigen, wie der 43-Jährige den bewaffneten Angreifer mit einem Rucksack abwehrt. Rabiei wurde so als "Held von Würzburg" überregional bekannt und erhielt für seine Zivilcourage mehrere Auszeichnungen.
"Wir sind alle sehr glücklich", sagte Rabieis Anwalt nach der Verhandlung. Sein Mandant habe nun eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und könne dann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Rabiei war am 1. November 2019 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Antrag mit Bescheid vom 8. September 2022 allerdings abgewiesen, der Flüchtling klagte dagegen.
Das Verwaltungsgericht stellte laut Rabieis Anwalt nun fest, dass dem 43-Jährigen durch seine Popularität hierzulande mittlerweile in seinem Heimatland Iran Probleme drohten.
(Dieser Artikel wurde am Montag, 20. März 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, hny/dpa