Die drittmeisten Fälle weltweit Hunderte Kindesentziehungen beschäftigen Bonner Amt
14.03.2024, 18:43 Uhr Artikel anhören
2023 betrafen 236 vom BfJ mitverhandelte Fälle Kindesentziehungen von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat.
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Der Sorgerechtsstreit um die Block-Kinder erregt zu Beginn des Jahres über Wochen großes Aufsehen. Doch ist er - auch wenn sehr speziell gelagert - kein Einzelfall. Das Bundesamt für Justiz beschäftigen 2023 Hunderte grenzüberschreitende Kindesentführungen. Die Dunkelziffer liegt noch höher.
Das Bundesamt für Justiz hatte 2023 mit mehreren Hundert Fällen von grenzüberschreitenden Kindesentführungen zu tun. Dabei sei es in 437 Fällen (83 Prozent) um Verfahren zur Rückführung eines Kindes gegangen, teilte das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn mit. Bei einem geringeren Anteil, nämlich in 90 Fällen (17 Prozent), habe es sich um Umgangsverfahren gehandelt.
Das Bonner Amt ist die zentrale deutsche Behörde für das Haager Kindesentführungsübereinkommen. Es unterstützt betroffene Mütter und Väter in internationalen Sorgerechtskonflikten, den Anspruch auf Rückführung widerrechtlich entzogener oder zurückgehaltener Kinder geltend zu machen.
Kinder nach Deutschland oder aus Deutschland entzogen
Nach den Vereinigten Staaten und Großbritannien sei Deutschland der Staat mit den drittmeisten Fällen im Rahmen des Übereinkommens weltweit. "Entziehender Elternteil sind ganz überwiegend die Mütter", berichtete das BfJ. Erfasst würden nur Kindesentziehungen zwischen den mehr als hundert Vertragsstaaten des Übereinkommens.
Demnach betrafen im Jahr 2023 von 437 Rückführungsverfahren insgesamt 236 Fälle Kindesentziehungen von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat. In 201 Fällen sei es um Kindesentziehungen nach Deutschland gegangen. Die nach Zahlen bedeutendsten Länder seien die Ukraine (43), die Türkei (38) und Polen (35). Bei den ausgehenden Verfahren in einen anderen Vertragsstaat sei die Türkei wichtigster Partnerstaat (29).
Ziel des Abkommens ist, Kinder vor den nachteiligen Folgen einer widerrechtlichen Mitnahme in einen anderen Vertragsstaat oder eines widerrechtlichen Zurückhaltens dort zu schützen. "Entzogene Kinder sollen so schnell wie möglich in den Staat des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeführt werden", erklärte das BfJ.
Das Amt kann beratend und unterstützend tätig werden. Seine Beteiligung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Daher könne keine Gesamtzahl zu grenzüberschreitenden Kindesentziehungen genannt werden.
Quelle: ntv.de, mpe/dpa