Panorama

Prozess wegen dreifachen Mordes"Ich kann sagen, dass es mir leid tut"

17.10.2017, 12:14 Uhr
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Die Anklage forderte eine mehrjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für Jan G. (Foto: dpa)

Jan G. ist wegen dreifachen Mordes angeklagt. Er soll seine Großmutter erstochen und auf der Flucht vor der Polizei zwei Beamte totgefahren haben. Zum Prozessauftakt drückt der 25-Jährige nun sein Bedauern aus. Ein Urteil wird erst im neuen Jahr erwartet.

Im Mord-Prozess gegen Jan G. in Frankfurt an der Oder hat sich der Angeklagte für seine Tat entschuldigt. "Was passiert ist, stimmt nicht mit dem überein, was in meinem Kopf ist," sagte G. zum Prozessauftakt. Der 25-Jährige ist wegen Mordes an seiner Großmutter sowie an zwei Polizisten in Brandenburg angeklagt. Nach der Anklageverlesung sagte G.: "Ich kann sagen, dass es mir leid tut."

Die Staatsanwaltschaft wirft G. vor, am 28. Februar seine 79-jährige Großmutter zusammengeschlagen und mit einem Stich in den Hals getötet zu haben. Demnach hatte G. einen Wutausbruch, weil er die Badewanne seines Opfers nicht hatte benutzen können. Mit dem Tod der Frau habe G. verhindern wollen, dass diese ihn anzeigt. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt wegen anderer Straftaten auf Bewährung.

Die Anklage enthält eine lange Liste von Vorfällen während G.s Fluchtfahrt, bei der es nur mit viel Glück keine weiteren Verletzten oder Toten gab. Als G. eine von zwei Polizisten ausgelegte Straßensperre entdeckte, habe er sich entschieden, die Beamten zu töten, sagte der Staatsanwalt. G. sei auf die auf einem Radweg wartenden Familienväter zugesteuert. Beide Männer seien sofort tot gewesen.

Neben dreifachem Mord und schweren Eingriffs in den Straßenverkehr wirft die Anklage G. viele weitere Straftaten vor. Einem Gutachten zufolge war G. zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Eine in einem früheren Verfahren festgestellte Schizophrenie liegt demnach nicht vor. Die Anklage forderte, im Anschluss an eine mehrjährige Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung zu verhängen. Vom Angeklagten gehe eine "erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit" aus.

Zum genauen Tathergang will G. sich nach Angaben seines Verteidigers vorerst nicht einlassen, nachdem er sich schon gegenüber der Polizei geäußert habe. Der Prozess wird am Mittwoch mit den Aussagen von Polizisten fortgesetzt. Bei dem Verfahren mit 85 Zeugen ist erst im neuen Jahr mit einem Urteil zu rechnen.

Quelle: bvo/AFP

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