"Gravierender Vorfall"Im Maßregelvollzug in Brandenburg wurde womöglich ein Kind missbraucht

In einer Klinik für forensische Psychiatrie sitzen Straftäter mit einer psychischen Erkrankung oder wegen ihrer Sucht. Sie gelten als gefährlich und werden besonders gesichert. In der Einrichtung in Brandenburg an der Havel hat einer von ihnen womöglich ein Kind missbraucht.
Im Maßregelvollzug Brandenburg/Havel soll ein Kind missbraucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen des "Tatvorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern", wie eine Sprecherin mitteilte. In der gesicherten Einrichtung sind Straftäter mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung untergebracht.
"Es gab einen gravierenden Vorfall im Maßregelvollzug Brandenburg an der Havel", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Das Ministerium sei zeitgleich mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) am 3. November informiert worden. Es seien "unverzüglich Maßnahmen zur schnellen Aufklärung ergriffen" worden. Zudem habe es am 4. und 6. November vor Ort "anlassbezogene Prüfungen in der betroffenen Klinik" gegeben. Am 10. November habe das Ministerium bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Wichtige Fragen bleiben offen
Weitere Details nennen das Ministerium und die Staatsanwaltschaft bisher. "Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten werden derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Damit bleibt zunächst jedoch offen, wie das Kind in die Einrichtung gelangen konnte und auch, gegen wen ermittelt wird. Nach Informationen der "Potsdamer Neuesten Nachrichten" soll es bereits vor mehreren Monaten zu dem Vorfall gekommen sein. Der Missbrauchsverdacht richtet sich nach Informationen der Zeitung gegen Patienten, nicht gegen Beschäftigte der Klinik.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen beschützt werden. Im Land Brandenburg gibt es zwei solche Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.