Panorama

Feuerattacke gegen ObdachlosenIn Berlin soll das Urteil fallen

13.06.2017, 08:44 Uhr

Es ist die Weihnachtsnacht 2016 im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße. Ein Obdachloser schläft auf einer Bank, sechs junge Männer zündeln. Jetzt geht der Prozess gegen sie zu Ende.

Knapp ein halbes Jahr ist es her, dass sechs junge Männer versuchten, einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof anzuzünden. Nun will das Landgericht das Urteil verkünden. Die jungen Männer im Alter zwischen 16 und 21 Jahren stehen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Im Lauf der Verhandlung wurde aber bereits klar, dass auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe dazu in Frage kommen könnte. Die Delikte wiegen aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord.

Überraschend waren am Freitag fünf Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dort sitzt nur noch der 21-jährige Hauptverdächtige. Ein siebter Mitangeklagter war bereits zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Zunächst werden die Verteidiger ihre Plädoyers halten. Wann genau das Urteil gesprochen wird, stand noch nicht fest.

Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen wird vorgeworfen, den schlafenden Mann in der Weihnachtsnacht 2016 auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen konnte laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindert werden. Sie löschten die Flammen, der wehrlose Mann aus Polen blieb unverletzt. Bei den Ermittlungen halfen Aufzeichnungen von Videokameras.

Für den Hauptangeklagten hat die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von vier Jahren gefordert. Zwei 17- und 18-Jährige sollen demnach eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten erhalten. Ein weiterer 18-Jähriger soll aus Sicht des Anklägers zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt werden. Für zwei Angeklagte wurden wegen Beihilfe Bewährungsstrafen verlangt. Alle sechs hatten einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab im Prozess zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.

Quelle: sba/dpa

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