"Geistig abnormer Rechtsbrecher" Gericht untersagt Verlegung von Inzest-Täter Josef Fritzl
09.06.2022, 10:30 Uhr (aktualisiert)
Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
2009 wird Josef Fritzl wegen Inzest-Taten zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte seine Tochter 24 Jahre lang gefangen gehalten und missbraucht. Mit einer Verlegung in ein normales Gefängnis wird es für den 87-Jährigen nichts - ein Gericht sieht Fritzl immer noch als Gefahr für die Allgemeinheit.
Der im Inzestfall von Amstetten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Josef Fritzl wird nicht in den Regelvollzug überführt. Das Oberlandesgericht Wien habe die "Notwendigkeit" seiner weiteren Unterbringung "in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" festgestellt, teilte das Landesgericht Krems mit. Das Landesgericht hatte den 87-Jährigen im April unter Auflagen in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Die Staatsanwaltschaft Krems legte dagegen Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Wien gab der Beschwerde nun statt. Zur Begründung gab es den Angaben zufolge an, dass bei Fritzl unverändert eine nicht behandelbare schwerwiegende Erkrankung vorliege, die eine Einweisung in den Maßnahmenvollzug rechtfertige. Zudem fehlten "überzeugende Anhaltspunkte", dass von ihm inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe.
Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen, die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben.
Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter in eine Klinik im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzl, der inzwischen seinen Nachnamen ändern ließ, wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht, die "für geistig abnorme Rechtsbrecher" vorgesehen ist. Wäre Fritzl in den Normalvollzug verlegt worden, hätte er nach mindestens 15 Jahren in Haft seine bedingte Entlassung beantragen können.
(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 07. Juni 2022 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, mba/AFP